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Behindertenpolitische Resolution durch das EGP Disability Network verabschiedet

Kongress der Europäischen Grünen in Kopenhagen (02.-04.12.2022)

Im Herbst 2022 waren wir an dem Prozess beteiligt, mit dem EGP disability network eine Resolution zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.

Resolution on Human and political rights for the people with disabilities in Europe: The Right for Independent Living all over Europe now! | European Greens

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Politische Teilhabe ermöglichen – Leitlinien für den barrierefreien Wahlkampf von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Beschluss der BAG Behindertenpolitik 25. April 2021 und des Bundesvorstands

Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben den Anspruch allen in Deutschland lebenden Bürger*innen und Wahlberechtigten angemessen und wirksam politische Teilhabe zukommen zu lassen. Dies ist im Grundsatzprogramm sowie im Vielfaltsstatut als politisches Ziel Beschlusslage. Für den Bundestagswahlkampf bedeutet dies, dass wir unseren Wahlkampf bei Veranstaltungen, Online und durch Werbemittel grundsätzlich barrierefrei anlegen, im Wissen, dass Strukturen vor Ort nicht immer barrierefrei vorhanden sind. Diese Leitlinien sind Selbstverpflichtung für die Bundespartei von Bündnis 90/DIE GRÜNEN unter Bereitstellung der benötigten Finanzmittel und gedacht als Hilfestellung und Empfehlung für Landes- und Kreisverbände. Die Finanzierung der barrierefreien Angebote soll von den Landesverbänden auf Antrag unterstützt werden.

Unseren barrierefreien Wahlkampf führen wir insbesondere unter der Maßgabe der folgenden Grundsätze:

1. Das Wahlprogramm wird in Leichte Sprache übersetzt und der Auftrag hierfür frühzeitig erteilt
2. Veranstaltungen werden barrierefrei durchgeführt. Zumindest bei zentralen Veranstaltungen werden Reden in Deutsche Gebärdensprache übersetzt. Das gilt für Präsenz- und für Online-Angebote
3. Der Online-Wahlkampf wird barrierefrei durchgeführt insbesondere unter Berücksichtigung des Zwei-Sinne-Prinzips. Videos werden untertitelt. Gebärdensprachvideos und Videos mit Audiodeskription werden in angemessener Zahl angeboten. Diese Maßgaben gelten auch für Werbespots für TV und Kino.
4. Werbemittel werden ebenfalls barrierefrei angeboten. Dazu gehören verständliche Sprache, gut lesbare Schriften oder eine übersichtliche Struktur.

Ein Leitfaden und Checklisten finden sich unter www.gruene-bayern.de/gliederung/lag-inklusion/

Projekte der BAG fürs Wahlprogramm
visionär und konkret umsetzbar!

Unsere 20 Vorhaben zur Umsetzung für die nächste Wahlperiode des Bundestags

    

  1. Mit einer Enquete-Kommission „Inklusion, Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ wird überprüft, in welchen gesellschaftlichen Bereichen die Menschenrechte und die gesetzlichen Verpflichtungen nicht vollständig oder unzureichend umgesetzt sind. Es werden Strategien entwickelt, wie die gesellschaftliche Inklusion, Teilhabe und Gleichstellung verbessert werden kann.
  2. Ein umfassendes Barrierefreiheitsgesetz regelt die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit für private Anbieter*innen öffentlich zugänglicher Angebote und Dienstleistungen. Der Bund wird verpflichtet eine 10-Jahres-Frist zur Herstellung der Barrierefreiheit seiner Gebäude festzulegen.
  3. Öffentliche Mittel werden nur für inklusive und nicht mehr für ausgrenzende Maßnahmen vergeben. Inklusionspläne sind nachzuweisen.
  4. Busse und Bahnen und der öffentliche Verkehrsraum müssen umfassend und flächendeckend barrierefrei werden. Die Fristen im Personenbeförderungsgesetz müssen eingehalten werden. Die Deutsche Bahn wird verpflichtet, Barrierefreiheit innerhalb von 10 Jahren herzustellen.
  5. Wir wollen eine umfassende Verpflichtung zur barrierefreien digitalen und medialen Kommunikation und Information für öffentliche und private Anbieter*innen von Gütern und Dienstleistungen mit wirksamen und angemessenen Sanktionsrechten für Nutzer*innen.
  6. Ziel ist die Verpflichtung, dass alle medizinischen und therapeutischen Praxen ihre Dienstleistungen barrierefrei gestalten. Das Gesundheitswesen muss insgesamt inklusiv ausgestaltet werden, auch in der Aus- und Fortbildung des Personals. Dazu wollen wir besonders für den ländlichen Raum und kleinere Arzt- und therapeutische Praxen ein Förderprogramm auflegen.
  7. Beratungsstellen und Unterstützungsinstitutionen, besonders für Frauen mit Behinderung, müssen grundsätzlich barrierefrei sein.
  8. Wir legen Bildungsziele und Qualitätskriterien in einem Bundes-Rahmengesetz fest zur Verwirklichung von inklusivem und gutem Lernen im schulischen Bereich für alle.  Dabei unterstützt der Bund die Länder. Dafür streben wir eine Grundgesetzänderung an.
  9. Wir werden die inklusive Lösung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe in dieser Wahlperiode umsetzen.
  10. Das Bundesteilhabegesetz muss nachgebessert werden: Wir wollen die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Teilhabeleistungen beenden. Wir wollen das vorbehaltlose Wunsch- und Wahlrecht auf inklusive Leistungsangebote verankern. Mit einem Bundesteilhabegeld wollen wir Nachteilsausgleiche bundesweit regeln und damit Länderregeln ersetzen. Die Teilhabeberatung soll unterstützt und ausgebaut werden, insbesondere soll die Selbstvertretung und der Peer Counseling-Ansatz gestärkt werden.
  11. Alle Menschen mit Behinderungen müssen unabhängig von der Wohnform den gleichen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Alle Leistungen der Pflegeversicherung müssen als Persönliches Budget erbracht werden können. Pflegeversicherungsleistungen müssen bedarfsgerecht ausgestaltet werden.
  12. Sozial- und Teilhabeleistungen müssen unkompliziert und zeitnah entschieden werden. Hilfen aus einer Hand müssen gewährleistet werden; der leistende Rehaträger muss gestärkt werden. Die Hilfs- und Heilmittelversorgung muss sich in jedem Fall am individuellen Teilhabebedarf ausrichten.
  13. Wir wollen eine inklusive Arbeitswelt gestalten: Dazu gehören die Erhöhung der Ausgleichsabgabe und der Beschäftigungsquote, die Sicherung und der Ausbau von Inklusionsfirmen sowie Alternativen zu den Werkstätten für behinderte Menschen. Das Budget für Arbeit und Ausbildung wird ausgebaut, zum Beispiel durch Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung.
  14. Werkstätten für behinderte Menschen müssen stufenweise inklusiv umgebaut werden, indem Anreize für den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden und verbindliche Inklusionspläne der Werkstätten eingeführt werden. Die Beschäftigten in Werkstätten sind anderen Arbeitnehmer*innen gleichzustellen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedarfe und Rechte. Die Tagesförderstätten müssen in diesen Prozess einbezogen werden.
  15. Generell muss der Neubau von Mehrparteienwohnungen barrierefrei sein. Ein fester Anteil muss mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Deshalb muss auch die soziale Wohnraumförderung an barrierefreien Wohnraum gebunden werden. Es werden Regelungen im Baugesetzbuch für barrierefreien, bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum geschaffen. Soziale und ökologische Kriterien müssen verbindlich sein. Wir wollen dazu Förderprogramme auf Bundesebene ausbauen.
  16. Die Städtebauförderung muss konsequent auf die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Stadtquartieren ausgerichtet werden, in denen ein gleichberechtigtes, am Sozialraum orientiertes Zusammenleben aller Menschen mit und ohne Behinderungen erreicht wird. Ein „Design for All“ muss Leitbild für die Gestaltung sein.
  17. Die Selbstvertretungsstrukturen der Menschen mit Behinderungen sollen professionalisiert und dauerhaft finanziert werden.  Die Repräsentation und Partizipation von Menschen mit Behinderung und deren Vertretungen werden sichergestellt.
  18. Mit der Einrichtung einer Enquete-Kommission Psychiatrie werden die Umsetzung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft. Diese dient der Erstellung eines „Aktionsplan Psychiatrie“.
  19. Mit einer historischen Aufarbeitung der NS - „Euthanasie“ Verbrechen werden wir die Opfer würdigen. Ihre Lebensgeschichten werden in einem digital zugänglichen Opferbuch gesammelt und gesichert. Die Tatorte der Morde, auch die an dezentralen Orten, werden erforscht und die Forschung veröffentlicht. Die Gräber der Opfer werden nach dem Gräbergesetz der BRD gekennzeichnet und als Gedenkorte hergestellt.
  20. Wir setzen uns für die 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ein, die Mehrfachdiskriminierung bekämpft sowie den horizontalen und intersektionalen Ansatz zu Grunde legt.

Die Würde aller Menschen ist unantastbar!

Stellungnahme der BAG Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen zu den Ethik-Empfehlungen im Rahmen von Covid-19

Am 23. März 2020 haben mehrere deutsche medizinische Fachgesellschaften, vereint unter dem Dach der DIVI, sogenannte „Ethik-Empfehlungen“ für den Fall veröffentlicht, dass im Rahmen der Covid-19-Pandemie nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Behandlungsplätze mit Zugang zu einem Beatmungsgerät zur Verfügung stehen. In diesen Empfehlungen wird in abgestufter Form dargestellt, nach welchen Kriterien Ärzt*innen die schwierige Auswahl (Triage) treffen könnten, wer die überlebenswichtige Behandlung bekommen soll. Wenige Tage später hat der Deutsche Ethikrat in einer Ad-hoc-Erklärung die Empfehlungen der DIVI bekräftigt.

Wir alle setzen in diesen Wochen alles daran, dass unser Gesundheitssystem gar nicht erst in diese Situation kommt. Wir bleiben so weit wie möglich zu Hause, halten Abstand, achten auf unsere Hygiene und benutzen Handschuhe und Masken. Wir haben weiterhin die Hoffnung, dass es in Deutschland keine gleichermaßen dramatischen Entwicklungen wie in Italien oder Spanien geben wird.

Für uns ist nachvollziehbar, dass im Falle einer nicht vermeidbaren Auswahlentscheidung dafür Kriterien gelten müssen. Diese müssen sich aber an dem Verfassungsgrundsatz orientieren, dass man kein Leben gegen ein anderes abwägen darf. Danach darf nur berücksichtigt werden, wer zuerst in die Behandlung kommt, wer die Behandlung am dringlichsten braucht und wer zufällig als behandlungsbedürftige*r Patient*in aufgenommen wurde.

Nicht akzeptieren können wir, dass bei Menschen, bei denen individuell sowohl die Aussicht auf Überleben als auch auf Heilung besteht, die Behandlung abgebrochen wird, weil ein Mensch mit vermeintlich besseren Heilungschancen aufgenommen wird. Genauso wenig akzeptieren können wir, dass zusätzliche Auswahlkriterien angelegt werden wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter Komorbiditäten (zusätzlicher Erkrankungen) sowie die vermutete verbleibende Lebenserwartung oder -qualität.“

Wir, die BAG Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen, wenden uns deshalb mit diesem Aufruf an alle GRÜNEN Verantwortungsträger*innen in der Partei und in den Parlamenten:

Bitte lasst nicht zu, dass das in den DIVI-Empfehlungen zum Ausdruck kommende Bild von Menschen mit Behinderungen, von alten und von Menschen mit Vorerkrankungen unwidersprochen bleibt. Es darf hier kein Präzedenzfall dafür geschaffen werden, dass trotz anderslautender Beteuerungen Menschenwürde, Menschenrechte und der unbedingte Schutzanspruch menschlichen Lebens nicht mehr für alle Menschen gleichermaßen gilt.

1. Triage-Kriterien müssen für alle Menschen gleich gelten

Wir erkennen an, dass es für Ärzt*innen und andere Angehörige medizinischer Berufe eine enorme psychische und persönliche Herausforderung ist, bei nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Ressourcen eine Entscheidung darüber zu treffen, wer behandelt wird und wer nicht. Wir können den Wunsch nach übergeordneten Richtlinien verstehen, die der jeweils entscheidenden Person einen Teil der Verantwortung und der damit verbundenen Last abnehmen. Dennoch können wir nicht hinnehmen, welche Auswahlkriterien in diesen Empfehlungen eingeführt werden. Sie betreffen uns, im Zweifelsfall unsere physische Existenz.

Unter den Mitgliedern der BAG Behindertenpolitik gibt es beispielsweise Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen – Vorerkrankungen, die explizit in den DIVI-Empfehlungen als Negativ-Score aufgelistet werden. Darunter zählt man Erkrankungen wie MS, spinale Muskelatrophie oder auch ALS, eine schwere Erkrankung, mit der der weltberühmte Astrophysiker Stephen Hawking 76 Jahre alt wurde. Wir, die wir mit solchen Grunderkrankungen leben, möchten euch stellvertretend für viele Menschen mit anderen Erkrankungen an unserem Beispiel illustrieren, was die DIVI-Empfehlungen für uns bedeuten.

Vielen von uns wurde zu Beginn unseres Lebens ein Versterben bereits im Kindesalter prognostiziert. Viele von uns sind aber mittlerweile in ihren Vierzigern oder älter. Wir sind Menschen, die mitten im Leben stehen, arbeiten, Familie haben, politische oder andere Ehrenämter ausüben. Unsere Lebensqualität orientiert sich aus unserer Sicht nicht an mehr oder weniger vollständiger Gesundheit oder Selbstständigkeit, sondern daran, ob wir unseren Bedarfen entsprechend mit technischen Hilfsmitteln und persönlicher Assistenz ein selbstbestimmtes Leben führen können. Mit der notwendigen medizinischen Versorgung im Krankheitsfall haben viele Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen eine Lebenserwartung wie andere Menschen auch, jeweils abhängig davon, wie ihr allgemeiner Gesundheitszustand und nicht zuletzt auch ihr Lebenswille ist.

Es ist für uns kaum zu ertragen, dass man uns grundsätzlich eine geringere Aussicht auf Genesung im Rahmen unserer individuellen Normalität unterstellt. Von einer Gesellschaft, die die Würde des Menschen und deren Schutz nicht an bestimmten Vorgaben festmacht, sondern am Menschsein selbst, erwarten wir den gleichen Schutz und die gleiche medizinische Versorgung, die anderen Menschen zugebilligt wird. Bei gleicher Überlebenschance und gleicher Aussicht auf Wiederherstellung des Gesundheitszustands, wie er vor einer Covid-19-Erkrankung bestand, muss grundsätzlich auch Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen die bestmögliche medizinische Behandlung zukommen. Allein das Vorliegen einer Behinderung oder Vorerkrankung darf kein Ausschlusskriterium für Beatmung oder intensivmedizinische Behandlung sein. Triage- Kriterien müssen für alle Menschen gleich gelten.

2. Ein fatales Signal an Menschen mit Behinderung…

Vielen von uns stellt sich beim Lesen der Ethik-Empfehlungen die Frage, wie es denn tatsächlich bestellt ist um unsere gesellschaftliche Gleichstellung. Wir haben jahre- und jahrzehntelang gekämpft gegen jede Art von Diskriminierung und Benachteiligung, für Nachteilsausgleiche und die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens, für gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt, für Menschenrechte wie den umfassenden Zugang zu Bildung und für die Aufhebung des Ausschlusses vom Wahlrecht. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Bundesrepublik Deutschland dachten wir, unserer gesellschaftlichen Gleichstellung so nahe zu sein wie nie zuvor. In den Jahren danach hat uns die Gesetzgebung, insbesondere die Verabschiedung des BTHG, teilweise enttäuscht. Dennoch haben viele von uns nie daran gezweifelt, dass gerade auf dem Erfahrungshintergrund der entsetzlichen Ideologie des NS-Regimes nicht mehr an unserem Lebensrecht und unserer grundsätzlichen Gleichwertigkeit gezweifelt wird.

Nun scheint dies nicht mehr zu gelten.

Manche von uns sehen in den Ethik-Empfehlungen ein Signal an uns Menschen mit Behinderungen, dass wir nur in guten Zeiten die gleichen Bürger- und Menschenrechte genießen wie andere Menschen auch. Ist es tatsächlich so, dass wir dann, wenn es hart auf hart kommt, wieder grundsätzlich um unser Leben und unsere Gesundheit bangen müssen? Kann es sein, dass wir diese Frage im Jahr 2020 erneut stellen müssen?

3. … und an die Gesellschaft

Doch es geht nicht allein um uns. Wir sehen, dass plötzlich das Bild einer Gesellschaft am Horizont erscheint, in der nicht mehr alle Menschen mit der gleichen Würde und den gleichen Menschenrechten ausgestattet sind. Unser Grundgesetz kennt eine solche Unterscheidung nicht. Auch die Gesetze in unserem Land gelten grundsätzlich für alle Menschen gleichermaßen. Wenn Leben und Gesundheit die höchsten Güter sind, die vom Staat geschützt werden müssen, ist es inakzeptabel, dass dies im Kielwasser der Ethik- Empfehlungen nicht mehr für alle Menschen gilt, zumindest nicht für die, die mit bestimmten anderen Erkrankungen oder Behinderungen leben.

Wenn vom Grundsatz her unveräußerliche Rechte manchen Personengruppen per se abgesprochen werden, so zerstört dies unser gesellschaftliches Selbstverständnis als Rechtsstaat und als solidarisches Gemeinwesen. Wir können dazu nicht schweigen. Wir GRÜNE verstehen uns als liberale, demokratische Partei, für die Menschen- und Bürgerrechte zu den Grunderrungenschaften unserer Gesellschaft gehören. Wir möchten, dass deshalb das Bekenntnis zu Würde und Gleichwertigkeit aller Menschen und die klare Abgrenzung von allen Strömungen, die dem widersprechen, auch Eingang in unser neues Grundsatzprogramm finden. Die aktuelle Debatte liefert dafür ausreichend Anlass und Dringlichkeit.

Liebe Parteifreund*innen, bitte greift unseren Appell auf: Lassen wir nicht zu, dass auf dem Hintergrund einer möglicherweise anstehenden Extremsituation Weichen gestellt werden, die noch weit über die Coronakrise hinaus unser gesellschaftliches Zusammenleben, den Grundkonsens von gleichen Rechten und gleicher Würde, wie er im Grundgesetz ausformuliert ist, infrage stellt und aushebelt. Werdet bitte mit uns gemeinsam laut als mahnende Stimme und als Kämpfer*innen für den gleichen Wert und die gleiche Würde jedes Menschen, egal ob er mit einer Behinderung lebt oder ohne, ob er gesund ist oder krank, ob er jung ist oder alt. Die Triage-Regeln müssen grundsätzlich für alle gelten und sich einzig und allein an ihrer individuellen Situation orientieren. Der Ausschluss ganzer Personengruppen entspricht weder unserem Rechtsverständnis noch unserem gesellschaftlichen Grundkonsens.

In diesem Sinne bitten wir euch, alles daran zu setzen, dass die Ethik-Empfehlungen der DIVI und ihre Billigung durch den Deutschen Ethikrat in den angesprochenen kritischen Teilen zurückgenommen werden.

BAG Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen

vertreten durch

Annette Standop (KV Bonn), Sprecherin BAG Behindertenpolitik

Michael Gerr (KV Würzburg), Sprecher BAG Behindertenpolitik

BDK-Antrag zur BDK Januar 2018: Wahlrechtsausschlüsse beenden

Antragstext: Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative für eine Wahlrechtsreform zu ergreifen: Niemand darf im Zusammenhang mit einer Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Die Ausschlusstatbestände gemäß § 13 Nummer 2 und 3 Bundeswahlgesetz sowie gemäß § 6a Europawahlgesetz sind entsprechend zu streichen.

Begründung: Das Bundeswahlgesetz sieht in § 13 Nummer 2 und 3 den Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen vor, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, und solchen, die auf Grund einer Anordnung des Gerichts in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einer Straftat wegen Schuldunfähigkeit untergebracht sind. Diese Regelung verletzt Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Das gleiche gilt für § 6a des Europawahlgesetzes. Die Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein Westfalen haben daher diesen Wahlrechtsausschluss bereits ersatzlos gestrichen.

(BAG-Beschluss vom 13.12.2018 per Umlaufbeschluss)

Link: V-14 Wahlrechtsausschlüsse beenden

BDK-Antrag Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung im Falle von Koalitionsverhandlungen

Der Antrag wurde zurückgezogen nachdem vom Bundesvorstand die inhaltliche Übernahme zugesagt wurde.

Antragstext: „Bei Koalitionsverhandlungen wird auf Seite von Bündnis 90/DIEGRÜNEN eine Person mit Behinderung als Selbstvertreter*in benannt. Dies erfolgt unter Einbeziehung der BAG Behindertenpolitik, die eine geeignete Person vorschlägt.“

Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der zeitlichen Nähe des Beginns möglicher Koalitionsverhandlungen. Eine fristgerechte Antragstellung war nicht möglich, da über die personelle Zusammensetzung der Sondierungen und ggf. bei Koalitionsverhandlungen noch nichts bekannt war. Falls sich der Antrag in der Sache erledigt, wird er zurückgezogen.

Begründung in der Sache: Grundlage menschenrechtsorientierter Behindertenpolitik ist der Selbstvertretungsansatz "Wir vertreten uns selbst", woraus auch der Slogan folgt "Nichts über uns ohne uns". Bei den Sondierungen war jedoch kein Mensch mit Behinderung als Selbstvertreter in die Vorbereitungsgruppen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN aufgenommen worden. Dazu kommt, dass in die neue Bundestagsfraktion kein behinderter Mensch gewählt worden ist. Damit es mit der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in dieser Legislaturperiode weitergeht, ist es notwendig, dass ein Selbstvertreter unseren berechtigten Forderungen den Nachdruck verleiht, die durch eine behinderte Person besonders glaubwürdig vertreten werden kann.

(beschlossen bei der Sitzung der BAG Behindertenpolitik am 4.11.2017)

BDK-Antrag: Zentrale behindertenpolitische Forderungen im Falle von Koalitionsverhandlungen

Der Antrag wurde zurückgezogen nachdem der Bundesgeschäftsführer Michael Kellner die inhaltliche Übernahme zusagte.

Antragstext:

BAG-Delegierte beim AbstimmenDie Verhandlungsgruppe von Bündnis 90/DIE GRÜNEN setzt sich bei Koalitionsverhandlungen nachdrücklich für die folgenden vier zentralen Forderungen zur Aufnahme in einen Koalitionsvertrag ein:

  1. Niemand darf wegen seiner Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Daher wird das Bundeswahlgesetz geändert.
  2. Das Wunsch- und Wahlrecht in der Eingliederungshilfe wird an die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst.
  3. Um Menschen mit Behinderung bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, wird die neue ergänzende unabhängige Teilhabeberatung unbefristet finanziert.
  4. Die Inklusion bei Bildung in den Ländern wird vom Bund gefördert.

 

Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der zeitlichen Nähe des Beginns möglicher Koalitionsverhandlungen. Eine fristgerechte Antragstellung war nicht möglich, da über Verlauf und Ergebnis der Sondierungen noch nichts bekannt war. Der Verlauf der Sondierungen, soweit der BAG Behindertenpolitik bei ihrer Sitzung am 3./4.11.2017 bekannt, lies befürchten, dass behindertenpolitische Inhalte überhaupt keine Berücksichtigung finden. Falls sich der Antrag in der Sache erledigt, wird er zurückgezogen.

Begründung in der Sache:

In der ersten Runde der Sondierungen sind Behindertenpolitik und Inklusion noch nicht einmal als zu besprechende Thematik identifiziert worden. Aus fachlicher Sicht sollten auf Grundlage unseres Wahlprogramms die genannten vier zentralen Forderungen nachdrücklich verhandelt und in einem Koalitionsvertrag festgelegt werden.

Im Einzelnen:

  1. Das Bundeswahlgesetz sieht in § 13 den Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen vor, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, und solchen, die auf Grund einer Anordnung des Gerichts in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einer Straftat wegen Schuldunfähigkeit untergebracht sind. Diese Regelung verletzt Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein Westfalen haben daher diesen Wahlrechtsausschluss ersatzlos gestrichen.
  2. Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes 2016 wurde das Wunsch- und Wahlrecht für Behinderte in der Eingliederungshilfe stärker eingeschränkt als bei den anderen Teilhabeleistungen. Dieses wird von dem Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behindertungen bei den Vereinten Nationen in ihren ‚Abschließenden Bemerkungen‘ massiv kritisiert. Das Wunsch- und Wahlrecht sollte den Anforderungen des Artikels 19 der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen und niemanden zwingen, aus Kostengründen in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen zu leben.
  3. Die neu eingeführte Teilhabeberatung stellt einen großen Fortschritt bei der Durchsetzung eines selbstbestimmten Lebens Behinderter dar. Sie steht aber unter dem Damoklesschwert einer bis zum Ende 2022 befristeten Finanzierung. Um den Aufbau dieser Beratungsstellen nicht zu erschweren, ist eine dauerhafte Finanzierung durch den Bund erforderlich.
  4. Die Weiterentwicklung der inklusiven Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder wird gegenwärtig durch die begrenzten Ressourcen der Länder behindert. Es zeigt sich, dass nur eine gut ausgestattete inklusive Unterrichtsgestaltung eine ausreichende Förderung behinderter wie nichtbehinderter Kinder ermöglicht. Es besteht gegenwärtig die Gefahr, dass der Prozess der Weiterentwicklung der schulischen Inklusion nicht nur stockt, sondern wegen unzureichender finanzieller Ausstattung scheitern könnte. Damit würde Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verletzt. Daher muss sich der Bund an der Finanzierung der Inklusion in den Ländern beteiligen.

(beschlossen bei der Sitzung der BAG Behindertenpolitik am 4.11.2017)

Bundestagswahl 2017: Und wer es genau wissen will...

Inklusion: bunte PunkteBehindertenpolitische Aussagen im Bundestagswahlprogramm 2017

Neben dem Schlüsselprojekt "Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes
 Leben ermöglichen" und bei drei weiteren Projekten zu den Themen Mobilität, Arbeit und barrierefreies E-Government gibt es im Wahlprogramm an ganz verschiedenen Stellen Aussagen über Grüne Politik für Menschen mit Behinderung. Viele dieser Punkte sind im Vorfeld durch unsere BAG Behindertenpolitik eingebracht worden; andere wurden durch aktive Mitglieder beim Programmparteitag beantragt.

Projekt: Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes
 Leben ermöglichen 
(Bundestagswahlprogramm 2017, Seite 127)

Wir wollen die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Dafür werden wir die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen. Wir wollen, dass es keine Sonderwelten gibt, sondern Menschen mit Behinderung uneingeschränkt teilhaben können am Leben in der Gesellschaft. Menschen mit Behinderung sollen frei darüber entscheiden können, wo und wie sie wohnen. Auch darüber, welche Assistenz, Pflege oder pädagogische Unterstützung sie möchten. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung entschieden bei Bildung, Ausbildung und Arbeit. Statt Werkstätten für Menschen mit Behinderung auszubauen, werden wir ihre Öffnung zum allgemeinen Arbeitsmarkt über das Budget für Arbeit, Unterstützte Beschäftigung und Integrationsbetriebe fördern.

Projekt: Deutschlandweiter MobilPass – überallhin, alles drin (Seite 63 f.)

Wir wollen die grüne Mobilität voranbringen: Dafür führen wir den MobilPass ein. Mit einer Smartcard oder App werden sämtliche Angebote des öffentlichen Verkehrs wie auch Car- und Bikesharing abrufbar sein. Urlaubsreisen genauso wie der Weg zur Arbeit können so aus einer Hand gebucht und bezahlt wer- den – ohne langes Studium von Tarif- und Nutzungsbedingungen. Nahtlos, kinderleicht und günstig. Mobilität für alle heißt für uns: Allen Menschen, die mit wenig Geld auskommen müssen, machen wir besonders günstige Angebote. Wir achten dabei auf Barrierefreiheit und breite Zugangsmöglichkeiten für Bürger*innen jeden Alters. Das Investitionsprogramm „Zukunftsprogramm Nahverkehr“ schafft ein verbessertes Angebot im ÖPNV – auf dem Land und in der Stadt. Den Fernverkehr verknüpfen wir optimal mit den Anschlüssen des Regional- und Nahverkehrs – mit dem Deutschland-Takt. Dieser Taktfahrplan macht deutschlandweit alle Ziele nahtlos und verlässlich erreichbar.

Projekt: Moderne Verwaltung mit E-Government (Seite 170)

Mit mehr Mut zu Open Data, barrierefreien E-Government- Dienstleistungen und Open Government werden wir einen entscheidenden Beitrag leisten, um unsere Verwaltung zu modernisieren, Bürokratie abzubauen und unsere Demokratie zu beleben. Wir setzen uns für Open-Data-Regeln ein, die Behörden verpflichten, vorhandene Daten von sich aus leicht auffindbar, maschinenlesbar und kostenfrei und unter freier Lizenz für die Öffentlichkeit bereitzustellen.

Projekt: Gute Arbeit für alle – auch für Menschen mit Behinderung (Seite 220 f.)

Wir wollen die Arbeitswelt gerechter gestalten. Leiharbeitskräfte bekommen den gleichen Lohn wie die Stammbeschäftigten und eine Flexibilitätsprämie. Zweifelhafte Dienst- und Werkverträge, Scheinselbständigkeit und Befristungen ohne Grund ersetzen nicht mehr tariflich gut bezahlte Arbeit. Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht, mit Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dazu muss sich ihr Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern. Die Ausgleichsabgabe werden wir deutlich erhöhen und damit Betriebe fördern, die über ihre Quote hinaus Menschen mit Behinderung ausbilden und beschäftigen. Die Schwerbehindertenvertretung werden wir stärken. Das Budget für Arbeit, die unterstützte Beschäftigung und Inklusionsfirmen erleichtern den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. In den Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird allen, die den Einstieg nicht schaffen, ein fair entlohntes Arbeitsangebot gemacht. Das „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Leistung“ als Voraussetzung für die Werkstätten schaffen wir ab.

Weitere  Texte in behindertenpolitischen Fragen:

Selbstbestimmung für alle: Barrierefrei und gleichberechtigt leben (Seite 124 f.)

Wir GRÜNE streiten für eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen frei und selbstbestimmt leben und teilhaben können. Wir wollen eine bunte, vielfältige Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein, in der niemand ausgegrenzt wird und alle das Ge- fühl haben: Ich gehöre dazu. Jede*r soll die Unterstützung erhalten, die jeweils benötigt wird. Uns geht es um Selbstentfaltung und die Möglichkeit individueller Lebensentwürfe ebenso wie um die gesellschaftlichen Voraussetzungen für individuelle Freiheit. Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, die frei von Barrieren sowie frei von Vor- urteilen und Diskriminierung ist. Eine inklusive Gesellschaft trifft Vorkehrungen und schafft Rahmenbedingungen, damit alle teilhaben können. Dazu gehört eine barrierefreie Infrastruktur ebenso wie universelle Sicherungssysteme, die effektiv vor Armut schützen.

Für Menschen mit Behinderung ist Inklusion ein Menschenrecht. Das Bundesteilhabegesetz der Großen Koalition erfüllt diesen Anspruch bislang nicht. Außerdem muss die Bundesregierung ihre Blockade der horizontalen EU-Gleichbehandlungsrichtlinie endlich beenden. Menschen mit Behinderungen erleben immer wieder Benachteiligungen: Auf dem Bahnhof, wenn Fahrstühle fehlen, wenn die Kosten für Gebärdensprachdolmetschung nicht übernommen werden oder bei der Wahl des Wohnortes. Wir wollen das Wunsch- und Wahlrecht durchsetzen und die Bedingungen für den Ausbau des selbstbestimmten Wohnens mit Assistenz weiter verbessern.

Integrationsunternehmen sollen ausgebaut werden als echte Alternativen zu den Werkstätten. Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchte, muss die dafür notwendige Unterstützung erhalten. Wir setzen uns für einen barrierefreien öffentlichen Raum ein, in dem Gebäude, Medien, Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen besser zugänglich und nutzbar sind. Hierzu ist es unumgänglich, auch für die Privatwirtschaft verbindliche Vorgaben für die Barrierefreiheit zu formulieren. Die von Bundesrat und Bundestag ratifizierte Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss endlich auch in Deutschland vollständig umgesetzt werden. Dazu gehört auch, die derzeit noch bestehenden Einschränkungen beim Wahlrecht abzuschaffen.

Mit guter, inklusiver Bildung Türen öffnen (Seite 175)

Kindertagesstätten, Schulen, Jobcenter, Stadtbüchereien, Jugendzentren und Volkshochschulen – all das sind Orte, die grundlegend für eine chancengerechte Gesellschaft sind. Dort werden Chancen verteilt – oder eben nicht. Deshalb ist die öffentliche Infrastruktur vor Ort so wichtig. Doch ausgerechnet hier hat Deutschland dringend Nachholbedarf. Investitionen fallen seit Jahrzehnten dem Rotstift zum Opfer. Öffentliche Stellen werden gestrichen. Schulen verwahrlosen, Jugendzentren werden geschlossen und Stadtbüchereien zusammengelegt. Diese falsche Schwerpunktsetzung werden wir beenden. Wir werden der allgemeinen Bildung und der Forschung und Entwicklung wieder Vorrang einräumen. Es muss unser Ziel bleiben, mindestens sieben Prozent (statt derzeit circa 4,2 Prozent) der Wirtschaftsleistung in die allgemeine Bildung und mindestens 3,5 Prozent (statt derzeit circa 2,9 Prozent) in Forschung und Entwicklung zu investieren. Wir GRÜNE wollen Länder und Kommunen dabei unterstützen, Kindertagesstätten, Schulen, Berufsschulen und Hochschulen besser zu bauen und auszustatten. Diese Investitionen in die Zukunft zahlen sich aus. Denn sie schaffen für jede und jeden die Chance, von der eigenen Arbeit zu leben und der Gesellschaft etwas zurückgeben zu können. In vielen Ländern wurde unter grüner Beteiligung deshalb so viel Geld in Bildung investiert wie noch nie zuvor.

Für den weiteren Ausbau des Angebots und zur Verbesserung der Qualität soll der Bund mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr eine größere Verantwortung für die frühkindliche Förderung übernehmen. Konkret heißt das: Alle Kinder bekommen einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz in einer guten Kita, die mehr als nur eine Betreuungseinrichtung ist und in der Kinder von null bis zur Einschulung ganzheitlich und interkulturell gefördert werden, in dem Erzieher*innen Zeit haben, jedes einzelne Kind zu unterstützen. Als das Land, in dem das international verbreitete Erfolgskonzept des Kindergartens erfunden wurde, wollen wir den ganzheitlichen Gedanken nach vorne stellen und Qualität sichern. Mindeststandards für die Qualität sollen das bundesweit sicherstellen. Für ganzheitliche Bildung, Erziehung und Betreuung soll die Zusammenarbeit mit Eltern in Kindertageseinrichtungen unter- stützt werden. Das gut ausgebildete Personal muss deshalb Zeit haben, Kindertageseinrichtungen als Orte für die ganze Familie und vor allem frühkindlicher Bildung zu gestalten. Außerdem wollen wir die Erzieher*innenausbildung neu gestalten und attraktiver machen. Grundsätzlich ist unser Ziel die beitragsfreie Bildung von Anfang an – auch in Kitas. Zunächst muss in den Ausbau und in die starke Verbesserung der Qualität investiert werden. Klar ist, dass kein Kind von einer Kita ausgeschlossen sein darf, weil sich die Eltern diese nicht leisten können. Auch für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bis zum Ende der vierten Klasse für alle Grundschulkinder streiten wir. Schulen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Aufgaben bekommen, die viele Lehrer*innen, Erzieher*innen und andere Pädagog*innen unter teils schwierigen Bedingungen bereits mit großem Engagement über- nehmen: Dazu zählen inklusiver Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung, längeres gemeinsames Lernen, digitale und kulturelle Bildung, Willkommensklassen oder auch Schulsozialarbeit. Bildung soll vielfältige Möglichkeiten bieten. Dazu gehört auch, an demokratischen Prozessen teilzuhaben. Wir setzen uns deshalb für die Stärkung von demokratisch organisierten Schulen ein. Schulen, an denen junge Menschen fürs Leben lernen und die auf eine gute Zukunft vorbereiten, müssen selbst Orte der Zukunft sein. Um die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen zu er- reichen, ist es erforderlich, entlang der Bildungskette von der Kita bis zur Erwachsenenbildung die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Dies erfordert die Umsetzung der Maßnahmen eines Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Zugänge in Arbeit schaffen (Seite 180)

Chancengerechtigkeit ist nicht nur eine Frage für junge Menschen. Es muss auch darum gehen, dass Menschen, die mitten im Leben stehen oder deren Lebensweg nicht gradlinig verläuft, ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen können. Den Grundgedanken des lebenslangen Lernens gilt es zu stärken. Das heißt für uns, dass es auch später im Leben möglich sein muss, etwas dazuzulernen, sich weiterzubilden oder auch beruflich zu verändern. Gute Bildung kostet Zeit und Geld. Beides ist für viele Menschen Mangelware. Die grüne BildungsZeit Plus sorgt mit einem Mix aus Zuschuss und Darlehen dafür, dass gerade die Menschen, die heute noch viel zu selten an Weiterbildungen oder dem Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen teilnehmen, die Zeit und die Kosten dafür aufbringen können. Für vielfältige und hochwertige Bildungsangebote braucht es weiterhin gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung für Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung.

Aber auch Menschen mit Behinderung, Jugendliche ohne Ausbildung, Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose oder ältere Beschäftigte brauchen passgenaue Integrationsstrategien und Weiterbildungsangebote. Die Arbeitslosenversicherung muss zu einer Arbeitsversicherung werden, die alle Menschen unterstützt – und zwar schon, bevor sie arbeitslos werden.

Mehr barrierefreie Wohnungen (Seite 185, 187)

Wir GRÜNE setzen uns für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik ein. Dafür wollen wir eine Million Wohnungen bauen und sozial binden, dauerhaft günstig, lebenswert und mittendrin. Wir stecken wieder Geld in preiswerten Wohnraum, statt den Bau von Luxusobjekten zu unterstützen. Wir fördern Wohnungen für junge Familien und Menschen mit weniger Einkommen. Wir schaffen mehr barrierefreie Wohnungen, um alten Bürger*innen und Menschen mit Behinderung den Weg ins Heim zu ersparen. Wir wollen mit einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit faires, gutes und günstiges Wohnen schaffen, Genossenschaften wiederbeleben und den sozialen Wohnungsbau viel stärker fördern. (…) Wir wollen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Erholen von Beginn an in der gesamten Region zusammen denken und planen, barrierefrei und generationengerecht.

Kulturelle Teilhabe (Seite 154)

Lebenslange Teilhabe ist die Grundlage einer gemeinsamen Kultur. Dafür braucht es auch aktive und barrierefreie Angebote. (…) Kultur muss für alle zugänglich und erlebbar sein – unabhängig von Wohnort, Geldbeutel, Herkunft, Alter, körperlichen Voraussetzungen oder Identität.

 

Parteitagsbeschluss zum Recht auf politische Teilhabe

Auf der Bundesversammlung in Hamburg am 22. November 2014 wurde der gemeinsame Antrag der BAG Behindertenpolitik und des Bundesvorstands zur politischen Teilhabe behinderter Menschen mit großer Mehrheit beschlossen.

Hier der Beschluss im Wortlaut:

Zum Beschluss als PDF-Dokument.

Recht auf Politische Teilhabe verwirklichen - Wege öffnen für Alle

1. Politische Teilhabe – wollen wir für jedeN

In unserer Demokratie ist politische Teilhabe eine Grundvoraussetzung. Nicht jedeR kann jedoch daran teilnehmen. Rechte sind vielfach eingeschränkt und behindern eine Teilhabe an politischen Debatten, Entscheidungen und Wahlen von der kommunaler bis zur europäischen Ebene: Dies betrifft insbesondere Menschen mit Behinderungen.  Weiterlesen   Mehr »


Grüne Positionen und Inhalte zur Bundestagswahl 2013 in Gebärdensprache

Aktuelle Termine

Die nächste Sitzung findet am  17. März 2023, ab 14 Uhr im Rahmen des Europakongresses in Berlin, voraussichtlich hybrid statt.

Hier werden wir behindertenpolitische Themen diskutieren, die uns für das Europawahlprogramm 2024 sein werden.

Eine Einladung wird rechtzeitig an die Mitglieder verschickt. Anfragen und weitere Informationen gibt es unter bag.behindertenpolitik [at] gruene.de.

Übrigens: Bei unseren Sitzungen sind nach frühzeitiger Anmeldung auch Gebärdensprachdolmetscher_innen und Schriftmittler_innen dabei. Einfach nachfragen.

Beschlüsse in Leichter Sprache
Ein Beschluss ist eine Partei-Position.
Manche Beschlüsse sind in Leichter Sprache geschrieben.
Leichte Sprache ist besonders wichtig für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Aber alle Menschen können Leichte Sprache besser verstehen.

 

Bitte hier klicken:
Beschlüsse in Leichter Sprache
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