BDK-Antrag Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung im Falle von Koalitionsverhandlungen

Antragstext: „Bei Koalitionsverhandlungen wird auf Seite von Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine Person mit Behinderung als Selbstvertreter*in benannt. Dies erfolgt unter Einbeziehung der BAG Behindertenpolitik, die eine geeignete Person vorschlägt.“

Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der zeitlichen Nähe des Beginns möglicher Koalitionsverhandlungen. Eine fristgerechte Antragstellung war nicht möglich, da über die personelle Zusammensetzung der Sondierungen und ggf. bei Koalitionsverhandlungen noch nichts bekannt war. Falls sich der Antrag in der Sache erledigt, wird er zurückgezogen.

Begründung in der Sache: Grundlage menschenrechtsorientierter Behindertenpolitik ist der Selbstvertretungsansatz "Wir vertreten uns selbst", woraus auch der Slogan folgt "Nichts über uns ohne uns". Bei den Sondierungen war jedoch kein Mensch mit Behinderung als Selbstvertreter in die Vorbereitungsgruppen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN aufgenommen worden. Dazu kommt, dass in die neue Bundestagsfraktion kein behinderter Mensch gewählt worden ist. Damit es mit der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in dieser Legislaturperiode weitergeht, ist es notwendig, dass ein Selbstvertreter unseren berechtigten Forderungen den Nachdruck verleiht, die durch eine behinderte Person besonders glaubwürdig vertreten werden kann.

(beschlossen bei der Sitzung der BAG Behindertenpolitik am 4.11.2017)

Der Antrag wurde zurückgezogen nachdem vom Bundesvorstand die inhaltliche Übernahme zugesagt wurde.



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