Menü
Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben den Anspruch allen in Deutschland lebenden Bürger*innen und Wahlberechtigten angemessen und wirksam politische Teilhabe zukommen zu lassen. Dies ist im Grundsatzprogramm sowie im Vielfaltsstatut als politisches Ziel Beschlusslage. Für den Bundestagswahlkampf bedeutet dies, dass wir unseren Wahlkampf bei Veranstaltungen, Online und durch Werbemittel grundsätzlich barrierefrei anlegen, im Wissen, dass Strukturen vor Ort nicht immer barrierefrei vorhanden sind. Diese Leitlinien sind Selbstverpflichtung für die Bundespartei von Bündnis 90/DIE GRÜNEN unter Bereitstellung der benötigten Finanzmittel und gedacht als Hilfestellung und Empfehlung für Landes- und Kreisverbände. Die Finanzierung der barrierefreien Angebote soll von den Landesverbänden auf Antrag unterstützt werden.
Unseren barrierefreien Wahlkampf führen wir insbesondere unter der Maßgabe der folgenden Grundsätze:
1. Das Wahlprogramm wird in Leichte Sprache übersetzt und der Auftrag hierfür frühzeitig erteilt
2. Veranstaltungen werden barrierefrei durchgeführt. Zumindest bei zentralen Veranstaltungen werden Reden in Deutsche Gebärdensprache übersetzt. Das gilt für Präsenz- und für Online-Angebote
3. Der Online-Wahlkampf wird barrierefrei durchgeführt insbesondere unter Berücksichtigung des Zwei-Sinne-Prinzips. Videos werden untertitelt. Gebärdensprachvideos und Videos mit Audiodeskription werden in angemessener Zahl angeboten. Diese Maßgaben gelten auch für Werbespots für TV und Kino.
4. Werbemittel werden ebenfalls barrierefrei angeboten. Dazu gehören verständliche Sprache, gut lesbare Schriften oder eine übersichtliche Struktur.
Ein Leitfaden und Checklisten finden sich unter www.gruene-bayern.de/gliederung/lag-inklusion/
Unsere 20 Vorhaben zur Umsetzung für die nächste Wahlperiode des Bundestags
Stellungnahme der BAG Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen zu den Ethik-Empfehlungen im Rahmen von Covid-19
Am 23. März 2020 haben mehrere deutsche medizinische Fachgesellschaften, vereint unter dem Dach der DIVI, sogenannte „Ethik-Empfehlungen“ für den Fall veröffentlicht, dass im Rahmen der Covid-19-Pandemie nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Behandlungsplätze mit Zugang zu einem Beatmungsgerät zur Verfügung stehen. In diesen Empfehlungen wird in abgestufter Form dargestellt, nach welchen Kriterien Ärzt*innen die schwierige Auswahl (Triage) treffen könnten, wer die überlebenswichtige Behandlung bekommen soll. Wenige Tage später hat der Deutsche Ethikrat in einer Ad-hoc-Erklärung die Empfehlungen der DIVI bekräftigt.
Wir alle setzen in diesen Wochen alles daran, dass unser Gesundheitssystem gar nicht erst in diese Situation kommt. Wir bleiben so weit wie möglich zu Hause, halten Abstand, achten auf unsere Hygiene und benutzen Handschuhe und Masken. Wir haben weiterhin die Hoffnung, dass es in Deutschland keine gleichermaßen dramatischen Entwicklungen wie in Italien oder Spanien geben wird.
Für uns ist nachvollziehbar, dass im Falle einer nicht vermeidbaren Auswahlentscheidung dafür Kriterien gelten müssen. Diese müssen sich aber an dem Verfassungsgrundsatz orientieren, dass man kein Leben gegen ein anderes abwägen darf. Danach darf nur berücksichtigt werden, wer zuerst in die Behandlung kommt, wer die Behandlung am dringlichsten braucht und wer zufällig als behandlungsbedürftige*r Patient*in aufgenommen wurde.
Nicht akzeptieren können wir, dass bei Menschen, bei denen individuell sowohl die Aussicht auf Überleben als auch auf Heilung besteht, die Behandlung abgebrochen wird, weil ein Mensch mit vermeintlich besseren Heilungschancen aufgenommen wird. Genauso wenig akzeptieren können wir, dass zusätzliche Auswahlkriterien angelegt werden wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter Komorbiditäten (zusätzlicher Erkrankungen) sowie die vermutete verbleibende Lebenserwartung oder -qualität.“
Wir, die BAG Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen, wenden uns deshalb mit diesem Aufruf an alle GRÜNEN Verantwortungsträger*innen in der Partei und in den Parlamenten:
Bitte lasst nicht zu, dass das in den DIVI-Empfehlungen zum Ausdruck kommende Bild von Menschen mit Behinderungen, von alten und von Menschen mit Vorerkrankungen unwidersprochen bleibt. Es darf hier kein Präzedenzfall dafür geschaffen werden, dass trotz anderslautender Beteuerungen Menschenwürde, Menschenrechte und der unbedingte Schutzanspruch menschlichen Lebens nicht mehr für alle Menschen gleichermaßen gilt.
1. Triage-Kriterien müssen für alle Menschen gleich gelten
Wir erkennen an, dass es für Ärzt*innen und andere Angehörige medizinischer Berufe eine enorme psychische und persönliche Herausforderung ist, bei nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Ressourcen eine Entscheidung darüber zu treffen, wer behandelt wird und wer nicht. Wir können den Wunsch nach übergeordneten Richtlinien verstehen, die der jeweils entscheidenden Person einen Teil der Verantwortung und der damit verbundenen Last abnehmen. Dennoch können wir nicht hinnehmen, welche Auswahlkriterien in diesen Empfehlungen eingeführt werden. Sie betreffen uns, im Zweifelsfall unsere physische Existenz.
Unter den Mitgliedern der BAG Behindertenpolitik gibt es beispielsweise Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen – Vorerkrankungen, die explizit in den DIVI-Empfehlungen als Negativ-Score aufgelistet werden. Darunter zählt man Erkrankungen wie MS, spinale Muskelatrophie oder auch ALS, eine schwere Erkrankung, mit der der weltberühmte Astrophysiker Stephen Hawking 76 Jahre alt wurde. Wir, die wir mit solchen Grunderkrankungen leben, möchten euch stellvertretend für viele Menschen mit anderen Erkrankungen an unserem Beispiel illustrieren, was die DIVI-Empfehlungen für uns bedeuten.
Vielen von uns wurde zu Beginn unseres Lebens ein Versterben bereits im Kindesalter prognostiziert. Viele von uns sind aber mittlerweile in ihren Vierzigern oder älter. Wir sind Menschen, die mitten im Leben stehen, arbeiten, Familie haben, politische oder andere Ehrenämter ausüben. Unsere Lebensqualität orientiert sich aus unserer Sicht nicht an mehr oder weniger vollständiger Gesundheit oder Selbstständigkeit, sondern daran, ob wir unseren Bedarfen entsprechend mit technischen Hilfsmitteln und persönlicher Assistenz ein selbstbestimmtes Leben führen können. Mit der notwendigen medizinischen Versorgung im Krankheitsfall haben viele Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen eine Lebenserwartung wie andere Menschen auch, jeweils abhängig davon, wie ihr allgemeiner Gesundheitszustand und nicht zuletzt auch ihr Lebenswille ist.
Es ist für uns kaum zu ertragen, dass man uns grundsätzlich eine geringere Aussicht auf Genesung im Rahmen unserer individuellen Normalität unterstellt. Von einer Gesellschaft, die die Würde des Menschen und deren Schutz nicht an bestimmten Vorgaben festmacht, sondern am Menschsein selbst, erwarten wir den gleichen Schutz und die gleiche medizinische Versorgung, die anderen Menschen zugebilligt wird. Bei gleicher Überlebenschance und gleicher Aussicht auf Wiederherstellung des Gesundheitszustands, wie er vor einer Covid-19-Erkrankung bestand, muss grundsätzlich auch Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen die bestmögliche medizinische Behandlung zukommen. Allein das Vorliegen einer Behinderung oder Vorerkrankung darf kein Ausschlusskriterium für Beatmung oder intensivmedizinische Behandlung sein. Triage- Kriterien müssen für alle Menschen gleich gelten.
2. Ein fatales Signal an Menschen mit Behinderung…
Vielen von uns stellt sich beim Lesen der Ethik-Empfehlungen die Frage, wie es denn tatsächlich bestellt ist um unsere gesellschaftliche Gleichstellung. Wir haben jahre- und jahrzehntelang gekämpft gegen jede Art von Diskriminierung und Benachteiligung, für Nachteilsausgleiche und die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens, für gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt, für Menschenrechte wie den umfassenden Zugang zu Bildung und für die Aufhebung des Ausschlusses vom Wahlrecht. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Bundesrepublik Deutschland dachten wir, unserer gesellschaftlichen Gleichstellung so nahe zu sein wie nie zuvor. In den Jahren danach hat uns die Gesetzgebung, insbesondere die Verabschiedung des BTHG, teilweise enttäuscht. Dennoch haben viele von uns nie daran gezweifelt, dass gerade auf dem Erfahrungshintergrund der entsetzlichen Ideologie des NS-Regimes nicht mehr an unserem Lebensrecht und unserer grundsätzlichen Gleichwertigkeit gezweifelt wird.
Nun scheint dies nicht mehr zu gelten.
Manche von uns sehen in den Ethik-Empfehlungen ein Signal an uns Menschen mit Behinderungen, dass wir nur in guten Zeiten die gleichen Bürger- und Menschenrechte genießen wie andere Menschen auch. Ist es tatsächlich so, dass wir dann, wenn es hart auf hart kommt, wieder grundsätzlich um unser Leben und unsere Gesundheit bangen müssen? Kann es sein, dass wir diese Frage im Jahr 2020 erneut stellen müssen?
3. … und an die Gesellschaft
Doch es geht nicht allein um uns. Wir sehen, dass plötzlich das Bild einer Gesellschaft am Horizont erscheint, in der nicht mehr alle Menschen mit der gleichen Würde und den gleichen Menschenrechten ausgestattet sind. Unser Grundgesetz kennt eine solche Unterscheidung nicht. Auch die Gesetze in unserem Land gelten grundsätzlich für alle Menschen gleichermaßen. Wenn Leben und Gesundheit die höchsten Güter sind, die vom Staat geschützt werden müssen, ist es inakzeptabel, dass dies im Kielwasser der Ethik- Empfehlungen nicht mehr für alle Menschen gilt, zumindest nicht für die, die mit bestimmten anderen Erkrankungen oder Behinderungen leben.
Wenn vom Grundsatz her unveräußerliche Rechte manchen Personengruppen per se abgesprochen werden, so zerstört dies unser gesellschaftliches Selbstverständnis als Rechtsstaat und als solidarisches Gemeinwesen. Wir können dazu nicht schweigen. Wir GRÜNE verstehen uns als liberale, demokratische Partei, für die Menschen- und Bürgerrechte zu den Grunderrungenschaften unserer Gesellschaft gehören. Wir möchten, dass deshalb das Bekenntnis zu Würde und Gleichwertigkeit aller Menschen und die klare Abgrenzung von allen Strömungen, die dem widersprechen, auch Eingang in unser neues Grundsatzprogramm finden. Die aktuelle Debatte liefert dafür ausreichend Anlass und Dringlichkeit.
Liebe Parteifreund*innen, bitte greift unseren Appell auf: Lassen wir nicht zu, dass auf dem Hintergrund einer möglicherweise anstehenden Extremsituation Weichen gestellt werden, die noch weit über die Coronakrise hinaus unser gesellschaftliches Zusammenleben, den Grundkonsens von gleichen Rechten und gleicher Würde, wie er im Grundgesetz ausformuliert ist, infrage stellt und aushebelt. Werdet bitte mit uns gemeinsam laut als mahnende Stimme und als Kämpfer*innen für den gleichen Wert und die gleiche Würde jedes Menschen, egal ob er mit einer Behinderung lebt oder ohne, ob er gesund ist oder krank, ob er jung ist oder alt. Die Triage-Regeln müssen grundsätzlich für alle gelten und sich einzig und allein an ihrer individuellen Situation orientieren. Der Ausschluss ganzer Personengruppen entspricht weder unserem Rechtsverständnis noch unserem gesellschaftlichen Grundkonsens.
In diesem Sinne bitten wir euch, alles daran zu setzen, dass die Ethik-Empfehlungen der DIVI und ihre Billigung durch den Deutschen Ethikrat in den angesprochenen kritischen Teilen zurückgenommen werden.
BAG Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen
vertreten durch
Annette Standop (KV Bonn), Sprecherin BAG Behindertenpolitik
Michael Gerr (KV Würzburg), Sprecher BAG Behindertenpolitik
Auf der Bundesversammlung in Hamburg am 22. November 2014 wurde der gemeinsame Antrag der BAG Behindertenpolitik und des Bundesvorstands zur politischen Teilhabe behinderter Menschen mit großer Mehrheit beschlossen.
Hier der Beschluss im Wortlaut:
Zum Beschluss als PDF-Dokument.
1. Politische Teilhabe – wollen wir für jedeN
In unserer Demokratie ist politische Teilhabe eine Grundvoraussetzung. Nicht jedeR kann jedoch daran teilnehmen. Rechte sind vielfach eingeschränkt und behindern eine Teilhabe an politischen Debatten, Entscheidungen und Wahlen von der kommunaler bis zur europäischen Ebene: Dies betrifft insbesondere Menschen mit Behinderungen. Steht zum Beispiel jemand in allen Angelegenheiten unter Betreuung, kann er oder sie nicht selbst wählen gehen (aktives Wahlrecht). Er oder sie kann auch nicht in ein Parlament oder in einen Rat gewählt werden (passives Wahl- recht). Neben den rechtlichen Einschränkungen verhindern bauliche Rahmenbedingungen eine volle und gleichberechtigte politische Teilhabe. Wenn zum Beispiel Wahllokale nicht barrierefrei zugänglich sind, können behinderte Menschen ihre Stimme nicht vor Ort abgeben und sind auf die Briefwahl angewiesen. Und wenn Informationen nicht in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden, können sich Menschen mit Lernschwierigkeiten nicht politisch einbringen und eine Wahlentscheidung treffen. Andere Menschen brauchen Assistenz, um sich ehrenamtlich engagieren zu können. Viele Menschen mit Behinderungen, die von Beginn an in Sonderwelten gelebt haben, sind nie darin bekräftigt und befähigt worden, ihre Interessen in den politischen Diskurs einzubringen. Es fehlt an Empowerment. Dabei widerspricht jede Hürde und Barriere dem Ziel einer inklusiven, vielfältigen Gesellschaft, in der jedeR politisch mitwirken kann.
Es gibt zwar immer wieder positive Beispiele von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, die sich die politische Teilhabe bis hin zur Übernahme von Mandaten erkämpft haben. Allerdings sind die Hürden soweit zu kommen, deutlich schwieriger zu nehmen als für Menschen ohne Behinderungen. Es gibt vielfältige Mängel, die einen barrierefreien Zugang erschweren:
Vielfach entstehen Mängel, weil Finanzierungen für Umbauten oder Dolmetschungen nicht ausreichend bzw. überhaupt nicht vorgesehen sind.
Politische Teilhabe ist ein zentrales Gut in unserem demokratischen Staat. Sie ist ein grundlegendes Recht für alle Menschen. Deshalb müssen alle Einschränkungen beim Wahlrecht und bei der Finanzierung aufgehoben und Barrieren beseitigt werden. Politische Teilhabe muss allgemein zugänglich sein.
2. Politische Teilhabe in Deutschland – Grüne Forderungen
Die Teilhabe am politischen Leben ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) seit 2009 zusätzlich rechtlich in Deutschland verankert. Die Bundes- und alle 16 Landesregierungen sind dazu verpflichtet, das Recht auf Wählen und das Ausüben von politischen Ämtern und Mandaten zu ermöglichen. Dazu gehört für Unterstützungs- und Assistenzleistungen zu sorgen und diese grundsätzlich zu finanzieren.
Wir treten für ein Handeln im Sinne der UN-BRK ein. Es muss ein Umfeld gefördert werden, das Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen politisch teilzuhaben. Dazu sind nichtstaatliche Organisationen und politische Parteien genauso wie Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen zu fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bestimmungen nach dem Artikel 29 BRK vollständig umgesetzt werden, damit behinderte Menschen wählen und gewählt werden können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert insbesondere die Bundesregierung, die Länderregierungen sowie die Kommunen dazu auf, wirksame Maßnahmen zur Teilhabe am politischen Leben zu ergreifen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, soweit noch nicht geschehen, die Etablierung flächendeckender Beiräte auf allen Ebenen und die Einbeziehung Betroffener und ihrer Selbstvertretungsorganisationen in allen sie betreffenden Belangen.
3. Politische Teilhabe bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wir gehen voran!
Die Grünen warten nicht ab bis die staatlichen Ebenen ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, die wir einfordern. Wir setzen bereits jetzt einiges um, was wir eigentlich von der öffentlichen Hand fordern und wollen unsere eigenen Verpflichtungen noch besser erfüllen.
Umfassende Barrierefreiheit ist eine große Herausforderung. Auf Bundesebene ist bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die barrierefreie Ausgestaltung unserer Bundesdelegiertenkonferenzen schon lange im Blick. Vor Jahren begann es mit der Rampe zum Redepult, heute gehören auch Gebärdensprach- und Schriftdolmetschung regelmäßig dazu, es gibt Fassungen unserer Wahlprogramme in leichter Sprache. Dennoch bleiben viele Herausforderungen, die uns zum Teil auch unsere Grenzen bringen, die wir aber angehen wollen: öffentlicher und parteiinterner Veranstaltungen sollten barrierefrei sein. Landes- und Kreisgeschäftsstellen und lokalen Büros von grünen MandatsträgerInnen sollten grundsätzlich barrierefrei sein und über ein barrierefreies WC verfügen. Schrift- bzw. GebärdensprachdolmetscherInnen sollten bei Bedarf auf Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Es sollte mehr Angebote in leichter Sprache geben. Betroffene sollten in sie betreffende Belange, z.B. über die Beteiligung der LAGs und deren Nutzung als Pool von Fachleuten bei der Gestaltung von Gesetzentwürfen, Anhörungen etc. einbezogen werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt und unterstützt grundsätzlich Kandidaturen von behinderten Menschen, insbesondere von Frauen mit Behinderungen für Parteiämter und Mandate auf allen Ebenen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgt von der Bundesebene aus Strategien, welche die deutschen und auch die europäischen Grünen insgesamt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention antreiben soll.
Mit einem Leitfaden zur parteiöffentlichen und parteiinternen Barrierefreiheit wollen wir auf allen Ebenen Bewusstsein schaffen, das Wissen über die Herstellung von Barrierefreiheit verbreitern und zur Umsetzung der Barrierefreiheit ermuntern. Der Leitfaden soll alle 3 Jahre fortgeschrieben werden.
zurück
Die nächste Sitzung findet am 26. März 2022, ab 11 Uhr als Video-Konferenz statt.
Eine Einladung wird rechtzeitig an die Mitglieder verschickt. Anfragen und weitere Informationen gibt es unter bag.behindertenpolitik [at] gruene.de.
Übrigens: Bei unseren Sitzungen sind nach frühzeitiger Anmeldung auch Gebärdensprachdolmetscher_innen und Schriftmittler_innen dabei. Einfach nachfragen.
Beschlüsse in Leichter Sprache
Ein Beschluss ist eine Partei-Position.
Manche Beschlüsse sind in Leichter Sprache geschrieben.
Leichte Sprache ist besonders wichtig für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Aber alle Menschen können Leichte Sprache besser verstehen.
Bitte hier klicken:
Beschlüsse in Leichter Sprache
(erscheint im neuen Fenster)