Projekte der BAG fürs Bundestagswahlprogramm 2021

  1. Mit einer Enquete-Kommission „Inklusion, Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ wird überprüft, in welchen gesellschaftlichen Bereichen die Menschenrechte und die gesetzlichen Verpflichtungen nicht vollständig oder unzureichend umgesetzt sind. Es werden Strategien entwickelt, wie die gesellschaftliche Inklusion, Teilhabe und Gleichstellung verbessert werden kann.
     
  2. Ein umfassendes Barrierefreiheitsgesetz regelt die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit für private Anbieter*innen öffentlich zugänglicher Angebote und Dienstleistungen. Der Bund wird verpflichtet eine 10-Jahres-Frist zur Herstellung der Barrierefreiheit seiner Gebäude festzulegen.
     
  3. Öffentliche Mittel werden nur für inklusive und nicht mehr für ausgrenzende Maßnahmen vergeben. Inklusionspläne sind nachzuweisen.
     
  4. Busse und Bahnen und der öffentliche Verkehrsraum müssen umfassend und flächendeckend barrierefrei werden. Die Fristen im Personenbeförderungsgesetz müssen eingehalten werden. Die Deutsche Bahn wird verpflichtet, Barrierefreiheit innerhalb von 10 Jahren herzustellen.
     
  5. Wir wollen eine umfassende Verpflichtung zur barrierefreien digitalen und medialen Kommunikation und Information für öffentliche und private Anbieter*innen von Gütern und Dienstleistungen mit wirksamen und angemessenen Sanktionsrechten für Nutzer*innen.
     
  6. Ziel ist die Verpflichtung, dass alle medizinischen und therapeutischen Praxen ihre Dienstleistungen barrierefrei gestalten. Das Gesundheitswesen muss insgesamt inklusiv ausgestaltet werden, auch in der Aus- und Fortbildung des Personals. Dazu wollen wir besonders für den ländlichen Raum und kleinere Arzt- und therapeutische Praxen ein Förderprogramm auflegen.
     
  7. Beratungsstellen und Unterstützungsinstitutionen, besonders für Frauen mit Behinderung, müssen grundsätzlich barrierefrei sein.
     
  8. Wir legen Bildungsziele und Qualitätskriterien in einem Bundes-Rahmengesetz fest zur Verwirklichung von inklusivem und gutem Lernen im schulischen Bereich für alle.  Dabei unterstützt der Bund die Länder. Dafür streben wir eine Grundgesetzänderung an.
     
  9. Wir werden die inklusive Lösung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe in dieser Wahlperiode umsetzen.
     
  10. Das Bundesteilhabegesetz muss nachgebessert werden: Wir wollen die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Teilhabeleistungen beenden. Wir wollen das vorbehaltlose Wunsch- und Wahlrecht auf inklusive Leistungsangebote verankern. Mit einem Bundesteilhabegeld wollen wir Nachteilsausgleiche bundesweit regeln und damit Länderregeln ersetzen. Die Teilhabeberatung soll unterstützt und ausgebaut werden, insbesondere soll die Selbstvertretung und der Peer Counseling-Ansatz gestärkt werden.
     
  11. Alle Menschen mit Behinderungen müssen unabhängig von der Wohnform den gleichen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Alle Leistungen der Pflegeversicherung müssen als Persönliches Budget erbracht werden können. Pflegeversicherungsleistungen müssen bedarfsgerecht ausgestaltet werden.
     
  12. Sozial- und Teilhabeleistungen müssen unkompliziert und zeitnah entschieden werden. Hilfen aus einer Hand müssen gewährleistet werden; der leistende Rehaträger muss gestärkt werden. Die Hilfs- und Heilmittelversorgung muss sich in jedem Fall am individuellen Teilhabebedarf ausrichten.
     
  13. Wir wollen eine inklusive Arbeitswelt gestalten: Dazu gehören die Erhöhung der Ausgleichsabgabe und der Beschäftigungsquote, die Sicherung und der Ausbau von Inklusionsfirmen sowie Alternativen zu den Werkstätten für behinderte Menschen. Das Budget für Arbeit und Ausbildung wird ausgebaut, zum Beispiel durch Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung.
     
  14. Werkstätten für behinderte Menschen müssen stufenweise inklusiv umgebaut werden, indem Anreize für den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden und verbindliche Inklusionspläne der Werkstätten eingeführt werden. Die Beschäftigten in Werkstätten sind anderen Arbeitnehmer*innen gleichzustellen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedarfe und Rechte. Die Tagesförderstätten müssen in diesen Prozess einbezogen werden.
     
  15. Generell muss der Neubau von Mehrparteienwohnungen barrierefrei sein. Ein fester Anteil muss mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Deshalb muss auch die soziale Wohnraumförderung an barrierefreien Wohnraum gebunden werden. Es werden Regelungen im Baugesetzbuch für barrierefreien, bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum geschaffen. Soziale und ökologische Kriterien müssen verbindlich sein. Wir wollen dazu Förderprogramme auf Bundesebene ausbauen.
     
  16. Die Städtebauförderung muss konsequent auf die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Stadtquartieren ausgerichtet werden, in denen ein gleichberechtigtes, am Sozialraum orientiertes Zusammenleben aller Menschen mit und ohne Behinderungen erreicht wird. Ein „Design for All“ muss Leitbild für die Gestaltung sein.
     
  17. Die Selbstvertretungsstrukturen der Menschen mit Behinderungen sollen professionalisiert und dauerhaft finanziert werden.  Die Repräsentation und Partizipation von Menschen mit Behinderung und deren Vertretungen werden sichergestellt.
     
  18. Mit der Einrichtung einer Enquete-Kommission Psychiatrie werden die Umsetzung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft. Diese dient der Erstellung eines „Aktionsplan Psychiatrie“.
     
  19. Mit einer historischen Aufarbeitung der NS - „Euthanasie“ Verbrechen werden wir die Opfer würdigen. Ihre Lebensgeschichten werden in einem digital zugänglichen Opferbuch gesammelt und gesichert. Die Tatorte der Morde, auch die an dezentralen Orten, werden erforscht und die Forschung veröffentlicht. Die Gräber der Opfer werden nach dem Gräbergesetz der BRD gekennzeichnet und als Gedenkorte hergestellt.
     
  20. Wir setzen uns für die 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ein, die Mehrfachdiskriminierung bekämpft sowie den horizontalen und intersektionalen Ansatz zu Grunde legt.



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