Wahlrechtsausschlüsse beenden

Antragstext: Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative für eine Wahlrechtsreform zu ergreifen: Niemand darf im Zusammenhang mit einer Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Die Ausschlusstatbestände gemäß § 13 Nummer 2 und 3 Bundeswahlgesetz sowie gemäß § 6a Europawahlgesetz sind entsprechend zu streichen.

Begründung: Das Bundeswahlgesetz sieht in § 13 Nummer 2 und 3 den Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen vor, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, und solchen, die auf Grund einer Anordnung des Gerichts in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einer Straftat wegen Schuldunfähigkeit untergebracht sind. Diese Regelung verletzt Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Das gleiche gilt für § 6a des Europawahlgesetzes. Die Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein Westfalen haben daher diesen Wahlrechtsausschluss bereits ersatzlos gestrichen.

(BAG-Beschluss vom 13.12.2018 per Umlaufbeschluss)

Link: V-14 Wahlrechtsausschlüsse beenden



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