Antragstext: Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative für eine Wahlrechtsreform zu ergreifen: Niemand darf im Zusammenhang mit einer Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Die Ausschlusstatbestände gemäß § 13 Nummer 2 und 3 Bundeswahlgesetz sowie gemäß § 6a Europawahlgesetz sind entsprechend zu streichen.
Begründung: Das Bundeswahlgesetz sieht in § 13 Nummer 2 und 3 den Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen vor, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, und solchen, die auf Grund einer Anordnung des Gerichts in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einer Straftat wegen Schuldunfähigkeit untergebracht sind. Diese Regelung verletzt Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Das gleiche gilt für § 6a des Europawahlgesetzes. Die Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein Westfalen haben daher diesen Wahlrechtsausschluss bereits ersatzlos gestrichen.
(BAG-Beschluss vom 13.12.2018 per Umlaufbeschluss)
Link: V-14 Wahlrechtsausschlüsse beenden
Die letzte Präsenz-Sitzung der BAG fand am 28. bis 30. November 2025 in Hannover statt, parallel zur BDK. Die nächste Sitzung ist am 24. bis 26. April 2026 in Düsseldorf.
Eine Einladung wird rechtzeitig an die Mitglieder verschickt. Weitere Informationen bitte per Mail an bag.behindertenpolitik [at] gruene.de erfragen.
Übrigens: Bei unseren Sitzungen sind nach frühzeitiger Anmeldung auch Gebärdensprachdolmetscher_innen und Schriftmittler_innen dabei. Einfach nachfragen.
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