BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BAG Behindertenpolitik

Für eine wirklich inklusive Partei

26.04.26 –

BAG-Beschluss vom 26.4.2026 zum Aufbrechen unsichtbarer Diskriminierungsstrukturen und gegen unbewusste ableistische/behindertenfeindliche Denkmuster:

Für eine wirklich inklusive Partei

GRÜNE Vielfaltspolitik geht nur mit einer starken Stimme für Menschen mit Behinderung. Das geht nur miteinander, statt gegeneinander. Nur im Gespräch mit uns, statt über uns. Denn Benachteiligung hat viele Dimensionen, ist oft intersektional und verbirgt sich im Unterbewusstsein und unsichtbaren Strukturen. 

1. Präambel:

Für uns BündnisGRÜNE muss deshalb gelten:

  1. Eine inklusive Gesellschaft bringt Vorteile für alle Menschen - mit und ohne Behinderung.
     
  2. Die Würde von Menschen mit Behinderung ist nicht verhandelbar.
     
  3. Selbstbestimmung und gleiche Teilhabe für Menschen mit Behinderung sind unsere unverrückbaren Grundprinzipien.
     
  4. Behindertenpolitik ist kein Nischenthema, sondern ein Querschnittsthema. Wegducken gilt nicht!
     
  5. Aus Artikel 1 und 3 Grundgesetz, der Allgemeinen UN-Menschenrechtserklärung, der Europäischen Sozialcharta, der EU-Vielfaltsrichtlinie und insbesondere der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben sich klare Rechtsansprüche.
     
  6. Menschen mit Behinderung wollen kein Mitleid, sondern Respekt. Sie haben Fähigkeiten, die sie zum Wohle der Gesellschaft einsetzen wollen.
     
  7. Schluss mit Sonderstrukturen nach dem Prinzip „Aus den Augen, aus dem Sinn“.
     
  8. Redet nicht über sondern mit uns über Inklusion.
     
  9. Nutzt unser vielfältiges Expert*innenwissen in eigener Sache.
     
  10. Menschen mit Behinderung wollen und brauchen keinen Paternalismus (wohlmeinende Fremdbestimmung), sondern Nachteilsausgleiche.
     
  11. Angriffen auf Menschen mit Behinderung und ihre Grundrechte begegnen wir lautstark. Wehret den Anfängen!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versteht sich als Bündnispartei, deren Stärke in der Vielfalt liegt. Seit der Gründung setzen wir uns für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ein. Unser Vielfaltsstatut formuliert das klare Ziel: Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen soll mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene erfolgen.

Doch die Realität in unseren eigenen Reihen bleibt weit hinter diesem Anspruch zurück. Dies führt zu einer tiefen Frustration: Wir müssen erleben, dass engagierte Mitglieder aus der Partei austreten, weil sie sich persönlich ausgebremst, das Thema Inklusion strukturell nicht umgesetzt und programmatisch nicht ausreichend gespiegelt sehen. Wenn wir als Partei glaubwürdig bleiben wollen, müssen wir unsere eigenen, unsichtbaren und ausschließenden Strukturen sichtbar machen und einreißen.

2. Repräsentationslücke:

Wir freuen uns über sichtbare Erfolge in der Repräsentation vielfältiger Gruppen in parlamentarischen Spitzenämtern und Regierungsverantwortung. Doch Menschen mit Behinderung fehlen in dieser Sichtbarkeit eklatant. Dies belegen auch die innerparteilichen Zahlen: Während in der Gesamtbevölkerung laut Bundesteilhabebericht fast 30% der Menschen eine Behinderung aufweisen (davon 9,3% mit anerkannter Schwerbehinderung), liegt dieser Anteil bei uns derzeit nur bei 6% mit anerkannter Schwerbehinderung. Diese Unterrepräsentation zeigt, dass unsere Strukturen noch immer nicht so durchlässig und inklusiv sind, wie wir es uns zur Aufgabe gemacht haben. Insbesondere auch auf höherer Mandatsebene (Landtag, Bundestag) klafft eine große Lücke.

3. Ableismus im parteiinternen Alltag:

Wir stellen uns laut Statut Diskriminierung auch innerhalb unserer Partei entschlossen entgegen. Die vorhandenen inklusionsfeindlichen "strukturellen und omnipräsenten Privilegien" müssen verringert und eingeschränkt werden. Dennoch ist Ableismus bittere parteiinterne Realität. Er äußert sich oft subtil, aber mit massiven Auswirkungen auf die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung:

  • Tokenismus und Quotendenken: Es kommt vor, dass Kandidat*innen mit Behinderungen ein guter Listenplatz mit der Begründung verwehrt wird, dass bereits eine andere Person mit sichtbarer Behinderung gewählt worden sei (Zitat: „Es wurde schon ein Mensch mit Behinderung gewählt“). Vielfalt ist jedoch keine Checkliste, die man mit einer einzelnen Person abhakt.
     
  • Degradierung von Leistung und Kompetenz: Politischer Erfolg von Mandatsträger*innen mit Behinderung wird intern teils auf die Behinderung reduziert („nur so weit gekommen, weil...“). Gleichzeitig wird Betroffenen pauschal eine geringere Leistungsfähigkeit unterstellt, weshalb ihnen von Kandidaturen abgeraten wird oder sie aus Fraktionen und Ämtern gedrängt werden, samt Aufforderung, ihr Mandat/Amt niederzulegen. Tatsächlich gehen Menschen mit Behinderung oft über ihre Leistungsgrenzen und zeigen aufgrund ihrer härteren Lebenserfahrung eine überdurchschnittliche Resilienz.
     
  • Victim-Blaming: Absurde Argumentationsmuster, bei denen Menschen die Schuld an erworbenen Behinderungen (z.B. durch Unfälle) zugewiesen wird, um ihnen die Legitimation abzusprechen, das Thema Vielfalt politisch zu vertreten, sind inakzeptabel.
     
  • Sprachliche Diskriminierung: Ableismus reproduziert sich in unserer Alltagssprache. Unbedachte ableistische Metaphern in politischen Debatten wirken exkludierend. Durch kritische Selbstreflexion müssen wir ein Bewusstsein über diese Diskriminierungsmechanismen verankern und sie abbauen. Umgekehrt steht es Betroffenen stets frei, sich negativ besetzte Begriffe wieder anzueignen und sie als Selbstbezeichnung politisch positiv umzudeuten.
     
  • Infragestellung der Behinderung: Vor allem unsichtbare und psychische Behinderungen werden oft abgewertet oder ganz in Frage gestellt. Niemand sollte aber unter Rechtfertigungsdruck gestellt werden, persönlichste Dinge offenbaren zu müssen, die aus gutem Grund hohen Ansprüchen an Vertraulichkeit unterliegen und entsprechend rechtlich behandelt werden. Hier werden Betroffene in eine unmögliche Situation mit hohem Risikopotenzial gebracht, da die Informationen gegen sie verwendet werden (können). 

 4. Unsere Forderungen zur strukturellen Verankerung:

Es reicht nicht mehr, Inklusion nur in Sonntagsreden zu fordern. Wir verlangen, dass das Thema endlich konkreten Niederschlag bei all unseren Abgeordneten und in der täglichen Arbeit findet. Das Vielfaltsstatut sieht ausdrücklich vor, Instrumente wie Quoten oder Empowerment-Maßnahmen zu entwickeln, um unsere Ziele zu erreichen. Daraus leiten wir folgende Forderungen ab:

  1. Einführung einer Quote: Um die Lücke zwischen den knapp 30% von Menschen mit Behinderungen (davon 9,3 % anerkannt schwerbehindert) einerseits und unserer parteiinternen Repräsentanz von nur 6 % mit anerkannter Schwerbehinderung andererseits zu schließen, fordern wir eine verbindliche Quote für Menschen mit Behinderung bei der Besetzung von Ämtern und Mandaten. Insbesondere auch bei den bevorstehenden Landtagswahlen 2027 in NRW und Schleswig-Holstein.
     
  2. Wirksame Antidiskriminierungsstruktur: Das Statut verspricht, Diskriminierungsfälle aktiv zu bearbeiten und Betroffene zu schützen. Wir fordern den flächendeckenden Ausbau einer unabhängigen, weisungsfreien Antidiskriminierungsstruktur, die bei ableistischen Vorfällen effektiv eingreift und sensibilisiert. Hierzu brauchen wir zeitnah Richtlinien für den Umgang mit Menschen mit Behinderung bzw. schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die angemessene Einbindung in die Awareness-Strukturen (Achtsamkeit/Bewusstsein) unserer Partei halten wir für unabdingbar. Verstöße bedürfen einer klaren Sanktionierung.
     
  3. Empowerment durch Vernetzung: Wir fordern die offizielle Einrichtung und dauerhafte finanzielle Unterstützung eines „Netzwerks von Stammtischen für Mandatsträger*innen mit Behinderung“. Das Statut sieht explizit vor, Räume zu stärken, in denen sich Menschen mit Diskriminierungserfahrung in einem geschützten Rahmen austauschen und vernetzen können. Parallel dazu bedarf es ähnlicher digitaler Schutzräume.
     
  4. Wahl von Inklusions-Obleuten: Wir fordern die Einführung von Obleuten (Ob-Frau, Ob-Mann, Ob-Person) auf allen Gliederungsebenen. Diese müssen mit den nötigen Befugnissen ausgestattet werden, um auf die konsequente Umsetzung der Inklusion in der alltäglichen Parteiarbeit zu achten.
     
  5. Umfassend barrierefreie Partei: Zeitnahe Überarbeitung und Präzisierung des Leitfadens für barrierefreie Veranstaltungen. Mit einem aus Verzichtsspenden finanzierten Sozialfonds behinderungsübergreifend für gleiche Teilhabe in der Partei sorgen. Konkrete Nachteilsausgleiche (u.a. bei Redezeiten) in den Parteistatuten statt neuer und zusätzlicher Hürden.
     

Aktuelle Termine

Die letzte Präsenz-Sitzung der BAG fand am 28. bis 30. November 2025 in Hannover statt, parallel zur BDK. Die nächste Sitzung ist am 24. bis 26. April 2026 in Düsseldorf.

Eine Einladung wird rechtzeitig an die Mitglieder verschickt. Weitere Informationen bitte per Mail an bag.behindertenpolitik [at] gruene.de erfragen.

Übrigens: Bei unseren Sitzungen sind nach frühzeitiger Anmeldung auch Gebärdensprachdolmetscher_innen und Schriftmittler_innen dabei. Einfach nachfragen.

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