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Hier befindet sich eine Übersicht mit Anträgen grüner Stadt- und Gemeinderäte, die die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Kommune betreffen. Diese Übersicht wird von Zeit zu Zeit aktualisiert.
Stadtrat Mainz
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grüne und FDP am 26.4.2012
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat und seinen Arbeitskreisen, einen umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.
2. In den Aktionsplan fließen die bisherigen Aktivitäten, wie beispielsweise die Umsetzung der Barcelona-Erklärung, die Umsetzung von Barrierefreiheit oder der Ausbau von Integrationsfirmen, ein und werden weiter entwickelt, wo dies sinnvoll und möglich ist.
3. Dem Ziel der Inklusion, der Einbeziehung behinderter Menschen von Anfang an, wird der Aktionsplan orientiert an grundlegenden Lebensbereichen politikfeldübergreifend gestaltet. Besondere Bedeutung haben hierbei die gemeinsame Erziehung und Bildung behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher, der Zugang und die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt, die Verwirklichung umfassender Barrierefreiheit sowie der weitere Ausbau gemeindeintegrierter Wohn- und Assistenzformen.
4. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert als gesamtgesellschaftliche Aufgabe die Einbeziehung weiterer gesellschaftlicher Gruppen aus Wirtschaft, Sport, Kultur, Gesundheit oder Kirchen. Dies soll bei der Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans für Mainz berücksichtigt werden.
Begründung:
Seit 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland gütig. Sie ergänzt und präzisiert die bereits bestehenden Menschenrechtskonventionen unter dem besonderen Blickwinkel von Menschen Behinderungen. Dabei wird Behinderung nicht mehr als individuelles Schicksal sondern in der Wechselwirkung zischen körperlichen, seelischen, geistigen und Sinnesbeeinträchtigungen und den Barrieren in der Gesellschaft verstanden. Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereicherung in der Gesellschaft verstanden. Im Hinblick auf die mit der UN-Behindertenrechtskonvention verbundenen Ziele und Inhalte gilt, dass sie auf allen politischen und regionalen Ebenen der Unterzeichnerstaaten erreicht werden sollen. Auf Ebene des Bundes wird in diesem Jahr ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Das Land hat am 25. März 2010 seinen Aktionsplan vorgestellt. Die Stadt Mainz könnte als eine der ersten Kommunen mit einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention seine Vorreiterrolle in der Politik von und für Menschen mit Behinderungen behaupten. Der Behindertenbeirat der Stadt hat bereits in seiner Sitzung am 25. März 2010 die Erarbeitung eines Aktionsplans für Mainz gefordert und hierbei seine Unterstützung angeboten. In Mainz ist bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die zu dem Ziel der UN-Konvention, der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, führen. Dazu gehört die Umsetzung von Barrierefreiheit bei Gebäuden, bei Bus und Bahn und von Informationensystemen, die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Beschäftigung von behinderten Menschen und den Ausbau von Integrationsfirmen, die Nutzung persönlicher Budgets sowie die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in Angelegenheiten. Herausforderungen für die Zukunft sind besonders der Aufbau eines inklusiven Schulsystems, der Ausbau von Alternativen zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung und die Schaffung barrierefreien Wohnraums. Den Prozess zur Inklusion behinderter Menschen in alle Lebensbereiche der Stadt zu strukturieren und voran zu bringen soll der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention von Menschen Behinderungen gestalten und steuern.
Begründung erfolgt mündlich.
Oliver Sucher, Fraktionsvorsitzender SPD-Stadtratsfraktion
Katrin Eder, Fraktionssprecherin Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Christopher Sitte, Fraktionsvorsitzender FDP-Stadtratsfraktion
Stadtrat Mainz
Mainzer Schulen inklusiv gestalten
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen am 11. Februar 2009
Ein selbstverständliches Miteinander behinderter und nicht behinderter Menschen kann am besten bereits in der Kindheit gelernt werden. Der gemeinsame Unterricht in der Regelschule bietet hierfür die besten Voraussetzungen. „Sonderbeschulung fördert gesellschaftliche Ausgrenzung. Die Trennung der Lebens- und Lernwege erschwert oder verhindert, dass behinderte und nicht behinderte Menschen lernen, sich zu verstehen und gemeinsam miteinander zu leben“ ist eine Kernaussage der „Mainzer Erklärung“ der Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen“, die vom Mainzer Stadtrat in einem Beschluss von 1998 unterstützt wurde. Auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert zur Gestaltung eines alle behinderte Schülerinnen und Schüler von vorneherein einbeziehendes (inklusives) Schulsystem auf. Von einem inklusivem Schulsystem profitieren sowohl die nicht behinderten als auch die behinderten Kinder. Dieser Effekt wird von der wissenschaftlichen Forschung bestätigt. Verbesserte Bildungsmöglichkeiten in der Regelschule erhöhen die sozialen und beruflichen Kompetenzen und helfen damit auch, den Weg in weitere Sondereinrichtungen wie Wohnheime und Werkstätten für behinderte Menschen zu vermeiden. Damit können wiederum Ausgaben in der Eingliederungshilfe vermieden werden.Bei den anstehenden Änderungen in der Schulstruktur von Mainz ist daher auf die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu achten. Schwerpunktschulen sind weiter auszubauen und Alternativen für Förderschulen einzuplanen.Der Stadtrat möge beschließen: 1. Die Verwaltung hat dafür Sorge zu tragen, bei den beschlossenen und geplanten Änderungen in der Schulstruktur die sächlichen, räumlichen, personellen und organisatorischen Bedingungen für einen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern zu schaffen.2. Neue oder zusammen geführte Schulen (Realschule plus) sind grundsätzlich als Schwerpunktschulen einzurichten.3. Zusammen mit dem Land und dem Landkreis Mainz-Bingen erarbeitet die Verwaltung eine Konzeption zur mittel- und langfristigen Überführung der Förderschulen in die Regelschulen und setzt diese um.4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Aufbau neuer Förderschulen im Einzugsbereich von Mainz entgegenzusteuern und, den Wunsch zahlreicher Eltern unterstützend, auf eine Öffnung der Waldorfschule Mainz-Finthen für behinderte Schülerinnen und Schülern hinzuwirken.
Stadtrat Mainz
Konzept für Integrationsprojekte
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen am 5. Juli 2006
Der Stadtrat möge beschließen: Um die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu stärken und Kosten in der Eingliederungshilfe zu reduzieren, wird die Stadtverwaltung aufgefordert, ein Konzept zur Einrichtung von Integrationsprojekten gemäß Sozialgesetzbuch IX zu erarbeiten oder in Auftrag zu geben. Bei der Erarbeitung sollen die Möglichkeiten sowohl der stadtnahen Gesellschaften als auch der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und der Organisationen behinderter Menschen einbezogen werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist zu beteiligen. Die Verwaltung soll bei der Finanzierung des Konzepts die Förderungen aus der Ausgleichsabgabe und der 'Aktion Mensch' nutzen. In diesen Prozess ist die Schwerbehindertenvertretung sowie der AK Arbeit und soziale Leistungen des Behindertenbeirats einzubeziehen. Um Berichterstattung in den Gremien über den Stand der Dinge wird bis Ende des Jahres gebeten. Begründung:Das Risiko für behinderte Menschen arbeitslos zu sein, ist um etwa 50 Prozent höher als für nichtbehinderte Menschen. Die Anzahl der Werkstattbeschäftigten in den WfbM ist stark gewachsen, insbesondere im Bereich psychisch behinderter Menschen. Damit werden auch die Ausgaben der Eingliederungshilfe steigen. Ein Instrument zur Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Integrationsprojekte, in denen 25 bis 50 % behinderte Menschen beschäftigt sind. Die dort beschäftigten behinderten Menschen haben, im Unterschied zu den WfbM, ein reguläres Arbeitsverhältnis. Integrationsprojekte können sowohl unternehmensinterne Abteilungen oder Betriebe als auch eigenständige Unternehmen sein. Eine Förderung bei der Gründung und der Arbeit von Integrationsprojekten ist aus der Ausgleichsabgabe vorgesehen. Das seit März 2006 gestartete Projekt „Budget für Arbeit“, bei dem die Werkstätten in Mainz beteiligt sind, gibt zusätzliche Anreize für den Übergang behinderter Beschäftigter aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, zu denen Integrationsprojekte gehören. In Kooperation mit den WfbM und Behindertenorganisationen sind auch Förderungen der 'Aktion Mensch' möglich.Das Konzept der Stadt Mainz soll analysieren, in welchen Bereichen der Stadtverwaltung, der städtischen und stadtnahen Unternehmen Integrationsprojekte möglich sind und wo sie in Kooperation zum Beispiel mit den WfbM oder anderen Trägern als Unternehmen gegründet werden können. Dabei kann auf die Erfahrungen mit Integrationsprojekten in Mainz (Kantine der Stadt, Hotel Inndependence) als auch auf Beratungen durch in diesem Bereich erfahrene Stellen und Organisationen (RAT Organisationsberatung, Fachberatungsstelle FAF) zurück -gegriffen werden. In diesen Prozess ist die Schwerbehindertenvertretung sowie der AK Arbeit und soziale Leistungen des Behindertenbeirats aufgrund ihrer besonderen Erfahrung einzubeziehen.
Ausschuss für Schule und Bildung, Kassel
Antrag: Versicherungsschutz für Hilfsmittel an Schulen
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Versicherungsschutz an den Kasseler Schulen dahingehend verbessert wird, dass Hilfsmittel von behinderten SchülerInnen zukünftig umfassend gegen Diebstahl und Zerstörung versichert sind.
Mit der Bitte um Überweisung an den Ausschuss für Sicherheit, Recht, Integration und Gleichstellung.
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Ausschuss für Sicherheit, Recht, Integration und Gleichstellung, Kassel
Antrag: Assistenz für behinderte Stadtverordnete
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die "Satzung über die Entschädigung von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und ehrenamtlich Tätigen vom 05. Februar 2001" wie folgt zu ändern:
§1 wird folgender Absatz 5 hinzugefügt:
Die in §1 Abs 1 genannten Personen, die nicht nur vorübergehend schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind (Grad der Behinderung mindestens 50%) und nachweislich zur Ausübung ihrer Mandatstätigkeit eine Assistenzperson oder andere Hilfen benötigen, haben Anspruch auf Ersatz ihrer Mehraufwendungen für diese Assistenzleistungen. Diese Mehraufwendungen sind gesondert nachzuweisen.
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Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Kassel
Antrag: Barrierefreie Banken
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung werden aufgefordert, dafür einzutreten, dass die Filialen der Kasseler Sparkasse und aller anderen Kasseler Banken barrierefrei gestaltet und dadurch für ältere und behinderte Menschen besser zugänglich gemacht werden. Besonders bei Umbaumaßnahmen ist die Schaffung eines barrierefreien Zugangs und der Nutzungen mit einzubeziehen. Die Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker sollen so installiert oder technisch ausgerüstet werden, dass sie von RollstuhlfahrerInnen genutzt werden können.
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Ausschuss für Sicherheit, Recht, Integration und Gleichstellung, Kassel
Antrag: Barrierefreies Internet
Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die von der Stadt Kassel betriebenen Internetangebote barrierefrei gestaltet werden, so dass diese auch gleichberechtigt von behinderten Menschen genutzt werden können.
Des weiteren wird der Magistrat aufgefordert, auf die Gesellschaften und Körperschaften, an denen die Stadt Kassel beteiligt ist, dahingehend einzuwirken, dass auch deren Internetangebote barrierefrei gestaltet werden.
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Ausschuss für Kultur, Kassel
Antrag: Barrierefreie documenta
Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen und auf die documenta-Gesellschaft dahingehend einzuwirken, dass die nächste documenta so geplant und durchgeführt wird, dass alle Veranstaltungen und Angebote für behinderte und ältere Menschen barrierefrei gestaltet und gleichberechtigt genutzt werden können.
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Haupt- und Finanzausschuss, Kassel
Antrag: Barrierefreies Rathaus
Der Magistrat wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Behindertenbeirat der Stadt Kassel ein Konzept für die barrierefreie Umgestaltung des Rathauses zu entwickeln und dieses in den nächsten zwei Jahren in die Praxis umzusetzen.
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport, Kassel
Antrag: Servicestellen
Der Magistrat wird aufgefordert die im Rahmen des neuen Sozialgesetzbuch IX vorgeschriebene Einrichtung einer trägerübergreifenden Servicestelle für Behinderte möglichst schnell einzurichten und dabei die geforderte Beteiligung der Selbsthilfe Behinderter sicher zu stellen.
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport, Kassel
Antrag: Stärkung gemeindenaher Wohn- und Unterstützungsformen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Kassel wird aufgefordert, mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und dem Land Hessen Verhandlungen über die Entwicklung neuer Finanzierungsmodelle zur Stärkung gemeindenaher Wohn- und Unterstützungsformen für behinderte Menschen zu entwickeln.
Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit sich der Landeswohlfahrtsverband und das Land Hessen an der Finanzierung der Leistungen (Assistenz) im Rahmen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe des Bundessozialhilfegesetzes im ambulanten Bereich beteiligen kann.
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Ausschuss für Schule, Kassel
Antrag: Wahlfreiheit Schule und Integrationshelfer
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Kassel wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Wahlfreiheit von behinderten SchülerInnen für eine integrierte Beschulung an einer Regelschule gewährleistet wird und um dieses Ziel sicherzustellen bei Bedarf eine(n) IntegrationshelferIn gewährt wird und nicht auf die Beschulung in Sonderschulen verwiesen wird .
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, Kassel
Antrag: Information über barrierefreies und ökologisches Bauen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Kassel wird aufgefordert, eine Broschüre zu erstellen, durch die KäuferInnen von städtischen Grundstücken und AntragstellerInnen für die Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten über die Vorschriften und Möglichkeiten des barrierefreien und ökologischen Bauens informiert werden und diese an die KäuferInnen und AntragstellerInnen entsprechend zu verbreiten.
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Haupt- und Finanzausschuss, Kassel
Antrag: Barrierefreie und bürgerfreundliche Information
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass wichtige stadtpolitische Informationen zukünftig barrierefrei und bürgerfreundlich über´s Internet zur Verfügung gestellt werden.
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Ausschuss für Sicherheit, Recht, Integration und Gleichstellung, Kassel
Antrag: Zivilrechtliche Gleichstellung Behinderter
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, behinderte Menschen in das zu schaffende zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz mit aufzunehmen
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Ausschuss für Kultur, Kassel
Antrag: Barrierefreie Kulturhauptstadt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen und auf die entsprechenden Partner dahingehend einzuwirken, dass sämtliche Aktivitäten im Rahmen der Bewerbung Kassels um die Kulturhauptstadt Europas und deren Umsetzung so geplant und durchgeführt werden, dass alle Veranstaltungen und Angebote für behinderte und ältere Menschen barrierefrei gestaltet und gleichberechtigt genutzt werden können.
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport, Kassel
Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP: Barrierefreie Wahllokale
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Erreichbarkeit der Wahllokale für behinderte Menschen nachhaltig zu verbessern. Ziel ist es, dass alle Wahllokale barrierefrei (entsprechend der DIN-Normen) erreichbar und nutzbar sind.
Sofern geeignete Räume in einzelnen Stadtteilen nicht zur Verfügung stehen, sind perspektivisch geeignete Räumlichkeiten anzumieten, sofern diese zur Verfügung stehen.
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport, Kassel
Antrag: Stärkung der Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen im Betreuten Wohnen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen und auf die mitverantwortlichen Stellen dahingehend einzuwirken, dass die Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen für ein selbstbestimmteres Leben im betreuten und unterstützten Wohnen gestärkt werden und Ausgangspunkt der Hilfeleistung sind. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
Aufhebung der bisherigen Trennung nach Behinderungsarten bei der Bewilligung und Zuteilung von Betreuungsplätzen zugunsten eines behinderungsübergreifenden Ansatzes, der den Wünschen der Betroffenen und vor allem auch mehrfachbehinderten Menschen gerechter wird
Aufhebung der Zuweisung von festgeschriebenen Platzkontingenten für die Träger hin zu einer an den Wünschen der Betroffenen orientierten selbstbestimmten Wahl der Betreuungsplätze, -träger und –personen
Konsequente Beteiligung der Betroffenen an der Weiterentwicklung der Qualitätsstandards und Bewilligungspraxis zur Verbesserung der Kundenorientierung.
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, Kassel
Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP: Anhörung zum barrierefreien Kassel
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, eine öffentliche Anhörung zum Stand der Aktivitäten für ein barrierefreies Kassel durchzuführen und diese entsprechend zu dokumentieren. Dabei sollen sowohl die Behindertenverbände, Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind, als auch einzelne behinderte Menschen, bzw. deren Angehörige selbst mit einbezogen und angehört werden.
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Ausschuss für Sicherheit, Recht, Integration und Gleichstellung, Kassel
Antrag: Gleichstellung Behinderter auf kommunaler Ebene umsetzen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die jeweils für die Landesebene gültigen Regelungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) auch auf kommunaler Ebene bei seinen Behörden und Dienstellen, sowie bei sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und Unternehmen, an denen die Stadt maßgeblich beteiligt ist, im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten mit den gleichen Wirkungen und Rechten umzusetzen.
Darüber hinaus soll der Magistrat beim Hessischen Städtetag dafür werben, dass auch andere hessische Kommunen diesen Weg gehen.
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Haupt- und Finanzausschuss, Kassel
Antrag: Verbesserung des Informationsdienstes der Stadt Kassel
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des vorhandenen Content-Management-Systems (CMS) der Stadt Kassel den Fraktionen die Möglichkeit zur Einstellung und Einbindung von tagesaktuellen Nachrichten in einen gemeinsamen Informationsdienst der Stadt Kassel zu schaffen. Die hierfür nötigen zusätzlichen Haushaltsmittel, die einmalig auf maximal 10.000 Euro geschätzt werden, sollen hierfür im Haushalt verankert werden.
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport, Kassel
Antrag: Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zum quartierbezogenen Wohnen für ältere Menschen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, eine öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung von Konzepten für ein quartierbezogenes Wohnen älterer und behinderter Menschen im Stadtteil durchzuführen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte im Vordergrund stehen:
Vorstellung einer Bestandsaufnahme über die Situation in Kassel
Präsentation vorbildlicher Modelle in anderen Städten
Verschaffung eines Überblicks, welche Kosten der Kommune und älteren und behinderten Menschen bei verschiedenen Modellen entstehen.
Die nächste Sitzung findet am 17. März 2023, ab 14 Uhr im Rahmen des Europakongresses in Berlin, voraussichtlich hybrid statt.
Hier werden wir behindertenpolitische Themen diskutieren, die uns für das Europawahlprogramm 2024 sein werden.
Eine Einladung wird rechtzeitig an die Mitglieder verschickt. Anfragen und weitere Informationen gibt es unter bag.behindertenpolitik [at] gruene.de.
Übrigens: Bei unseren Sitzungen sind nach frühzeitiger Anmeldung auch Gebärdensprachdolmetscher_innen und Schriftmittler_innen dabei. Einfach nachfragen.
Beschlüsse in Leichter Sprache
Ein Beschluss ist eine Partei-Position.
Manche Beschlüsse sind in Leichter Sprache geschrieben.
Leichte Sprache ist besonders wichtig für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Aber alle Menschen können Leichte Sprache besser verstehen.
Bitte hier klicken:
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