Parteitagsbeschluss zum Recht auf politische Teilhabe

Auf der Bundesversammlung in Hamburg am 22. November 2014 wurde der gemeinsame Antrag der BAG Behindertenpolitik und des Bundesvorstands zur politischen Teilhabe behinderter Menschen mit großer Mehrheit beschlossen.

Hier der Beschluss im Wortlaut:

Zum Beschluss als PDF-Dokument.

Recht auf Politische Teilhabe verwirklichen - Wege öffnen für Alle


1. Politische Teilhabe – wollen wir für jedeN

In unserer Demokratie ist politische Teilhabe eine Grundvoraussetzung. Nicht jedeR kann jedoch daran teilnehmen. Rechte sind vielfach eingeschränkt und behindern eine Teilhabe an politischen Debatten, Entscheidungen und Wahlen von der kommunaler bis zur europäischen Ebene: Dies betrifft insbesondere Menschen mit Behinderungen. Steht zum Beispiel jemand in allen Angelegenheiten unter Betreuung, kann er oder sie nicht selbst wählen gehen (aktives Wahlrecht). Er oder sie kann auch nicht in ein Parlament oder in einen Rat gewählt werden (passives Wahl- recht). Neben den rechtlichen Einschränkungen verhindern bauliche Rahmenbedingungen eine volle und gleichberechtigte politische Teilhabe. Wenn zum Beispiel Wahllokale nicht barrierefrei zugänglich sind, können behinderte Menschen ihre Stimme nicht vor Ort abgeben und sind auf die Briefwahl angewiesen. Und wenn Informationen nicht in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden, können sich Menschen mit Lernschwierigkeiten nicht politisch einbringen und eine Wahlentscheidung treffen. Andere Menschen brauchen Assistenz, um sich ehrenamtlich engagieren zu können. Viele Menschen mit Behinderungen, die von Beginn an in Sonderwelten gelebt haben, sind nie darin bekräftigt und befähigt worden, ihre Interessen in den politischen Diskurs einzubringen. Es fehlt an Empowerment. Dabei widerspricht jede Hürde und Barriere dem Ziel einer inklusiven, vielfältigen Gesellschaft, in der jedeR politisch mitwirken kann.

Es gibt zwar immer wieder positive Beispiele von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, die sich die politische Teilhabe bis hin zur Übernahme von Mandaten erkämpft haben. Allerdings sind die Hürden soweit zu kommen, deutlich schwieriger zu nehmen als für Menschen ohne Behinderungen. Es gibt vielfältige Mängel, die einen barrierefreien Zugang erschweren:

  • Fehlende Gebärdensprach- und SchriftdolmetscherInnen,
  • fehlende aufbereitete Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen,
  • fehlende leichte Sprache,
  • mangelhafte Barrierefreiheit baulicher Art und für Mobiltät,
  • fehlendes Empowerment,
  • fehlende Willkommenskultur und fehlende Anerkennung der (besonderen) Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen,
  • finanzielle Einschränkungen,
  • fehlende Assistenz, auch für Vor- und Nachbereitung sowie
  • in vielen Bereichen fehlende Mitbestimmungsregeln für diese Personengruppen.

Vielfach entstehen Mängel, weil Finanzierungen für Umbauten oder Dolmetschungen nicht ausreichend bzw. überhaupt nicht vorgesehen sind.

Politische Teilhabe ist ein zentrales Gut in unserem demokratischen Staat. Sie ist ein grundlegendes Recht für alle Menschen. Deshalb müssen alle Einschränkungen beim Wahlrecht und bei der Finanzierung aufgehoben und Barrieren beseitigt werden. Politische Teilhabe muss allgemein zugänglich sein.

2. Politische Teilhabe in Deutschland – Grüne Forderungen

Die Teilhabe am politischen Leben ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) seit 2009 zusätzlich rechtlich in Deutschland verankert. Die Bundes- und alle 16 Landesregierungen sind dazu verpflichtet, das Recht auf Wählen und das Ausüben von politischen Ämtern und Mandaten zu ermöglichen. Dazu gehört für Unterstützungs- und Assistenzleistungen zu sorgen und diese grundsätzlich zu finanzieren.

Wir treten für ein Handeln im Sinne der UN-BRK ein. Es muss ein Umfeld gefördert werden, das Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen politisch teilzuhaben. Dazu sind nichtstaatliche Organisationen und politische Parteien genauso wie Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen zu fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bestimmungen nach dem Artikel 29 BRK vollständig umgesetzt werden, damit behinderte Menschen wählen und gewählt werden können.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert insbesondere die Bundesregierung, die Länderregierungen sowie die Kommunen dazu auf, wirksame Maßnahmen zur Teilhabe am politischen Leben zu ergreifen:

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, dass Wahlrechtsausschlüsse aufgrund von Behinderungen in den Bundes-, Europa- und Landeswahlgesetzen gestrichen werden.
  • Soweit noch nicht geschehen, sind alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um das aktive und passive Wahlrecht für behinderte Menschen barrierefrei abzusichern, ein- schließlich der nach dem technischen Stand möglichen Unterstützungseinrichtungen und frei gewählter Wahlassistenz.
  • Nichtstaatliche Organisationen und Vereinigungen, politische Parteien und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und insbesondere Netzwerke von Frauen mit Behinderungen sind aktiv finanziell zu fördern. Sie sind auch für Schulungen zur Teilhabe und Empowermentschulungen finanziell zu fördern.
  • Individuelle Hilfen, wie etwa Übersetzungen in Gebärdensprache, in leichte Sprache oder für Schriftdolmetschung sowie die nötige Assistenz inklusive Vor- und Nachbereitungszeit bei ehrenamtlichen politischen Tätigkeiten sind rechtlich zu ermöglichen und durch finanzielle Unterstützungen abzusichern.
  • Wahllokale müssen grundsätzlich barrierefrei zugänglich sein.
  • Zu jeder Wahl muss es Schablonen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen geben.
  • Für Menschen mit geringem Einkommen muss es finanzielle Unterstützung für die Ausübung von Ehrenämtern geben, beispielsweise die Sicherstellung der Reisekosten.
  • Wir wollen eine Sensibilisierung der Gesellschaft erreichen, mit ihren Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und Parteien, damit sie sich aktiv für Menschen mit Behinderungen öffnen.
  • Mitbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung, z.B. in Werkstätten und Heimen, müssen gestärkt werden.


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, soweit noch nicht geschehen, die Etablierung flächendeckender Beiräte auf allen Ebenen und die Einbeziehung Betroffener und ihrer Selbstvertretungsorganisationen in allen sie betreffenden Belangen.

3. Politische Teilhabe bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wir gehen voran!

Die Grünen warten nicht ab bis die staatlichen Ebenen ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, die wir einfordern. Wir setzen bereits jetzt einiges um, was wir eigentlich von der öffentlichen Hand fordern und wollen unsere eigenen Verpflichtungen noch besser erfüllen.

Umfassende Barrierefreiheit ist eine große Herausforderung. Auf Bundesebene ist bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die barrierefreie Ausgestaltung unserer Bundesdelegiertenkonferenzen schon lange im Blick. Vor Jahren begann es mit der Rampe zum Redepult, heute gehören auch Gebärdensprach- und Schriftdolmetschung regelmäßig dazu, es gibt Fassungen unserer Wahlprogramme in leichter Sprache. Dennoch bleiben viele Herausforderungen, die uns zum Teil auch unsere Grenzen bringen, die wir aber angehen wollen: öffentlicher und parteiinterner Veranstaltungen sollten barrierefrei sein. Landes- und Kreisgeschäftsstellen und lokalen Büros von grünen MandatsträgerInnen sollten grundsätzlich barrierefrei sein und über ein barrierefreies WC verfügen. Schrift- bzw. GebärdensprachdolmetscherInnen sollten bei Bedarf auf Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Es sollte mehr Angebote in leichter Sprache geben. Betroffene sollten in sie betreffende Belange, z.B. über die Beteiligung der LAGs und deren Nutzung als Pool von Fachleuten bei der Gestaltung von Gesetzentwürfen, Anhörungen etc. einbezogen werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt und unterstützt grundsätzlich Kandidaturen von behinderten Menschen, insbesondere von Frauen mit Behinderungen für Parteiämter und Mandate auf allen Ebenen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgt von der Bundesebene aus Strategien, welche die deutschen und auch die europäischen Grünen insgesamt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention antreiben soll.

Mit einem Leitfaden zur parteiöffentlichen und parteiinternen Barrierefreiheit wollen wir auf allen Ebenen Bewusstsein schaffen, das Wissen über die Herstellung von Barrierefreiheit verbreitern und zur Umsetzung der Barrierefreiheit ermuntern. Der Leitfaden soll alle 3 Jahre fortgeschrieben werden.



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Aktuelle Termine

Die letzten Sitzungen der BAG fanden am 14. und 15. Oktober in Mainz und im Rahmen des Europakongresses am 14. März in Berlin statt. Der Termin für die nächste Sitzung steht noch nicht fest.

Eine Einladung wird rechtzeitig an die Mitglieder verschickt. Weitere Informationen bitte per Mail an bag.behindertenpolitik [at] gruene.de erfragen.

Übrigens: Bei unseren Sitzungen sind nach frühzeitiger Anmeldung auch Gebärdensprachdolmetscher_innen und Schriftmittler_innen dabei. Einfach nachfragen.

Beschlüsse in Leichter Sprache

Ein Beschluss ist eine Partei-Position.

Manche Beschlüsse sind in Leichter Sprache geschrieben.

Leichte Sprache ist besonders wichtig für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.

Aber alle Menschen können Leichte Sprache besser verstehen.

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Beschlüsse in Leichter Sprache

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